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Achtjährige im Internet zum Verkauf angeboten


Kinderhandel oder Spielerei?
Achtjährige im Internet zum Verkauf angeboten

Von dpa
16.01.2017Lesedauer: 2 Min.
Symbolfoto: Denn sie wissen nicht, was sie tun – Eltern sollten Kindern nicht unkontrolliert im Internet surfen lassen.Vergrößern des BildesDenn sie wissen nicht, was sie tun – Eltern sollten Kindern nicht unkontrolliert im Internet surfen lassen. (Quelle: Symbolfoto/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Schon wieder so ein Fall? Auf einer Handelsplattform im Internet wird ein achtjähriges Mädchen zum Verkauf angeboten. Erst im Oktober gab es Ermittlungen gegen einen Vater, der sein Baby für 5000 Euro bei Ebay inseriert und dies auch zugegeben hatte. Doch der aktuelle Fall wirft Rätsel auf.

In einem Verkaufsangebot auf der Plattform "Shpock" erschien ein Foto der Achtjährigen aus Löhne bei Bielefeld mit einem Verkaufsangebot von 45.448 US-Dollar (knapp 42.700 Euro). Die Polizei ermittelt wegen Verdachts auf Kinderhandel gegen Unbekannt. Es deutet allerdings nach Einschätzung der Ermittler vieles darauf hin, dass das Mädchen das Inserat selbst und ohne Wissen der Eltern aufgegeben hat. Das soll das Mädchen der Polizei erzählt haben. Der Verdacht auf Kinderhandel habe sich deshalb noch nicht erhärtet, hieß es.

Hat sich das Mädchen im Internet verirrt?

Das Kind sei am Abend des 10. Januar wohl von einem sozialen Netzwerk aus auf die Seite der Internet-Verkaufsplattform und App "Shpock" gelangt. Bisher gehen die Ermittler davon aus, dass das Mädchen das Inserat dann unbeabsichtigt aufgegeben hat.

Die Anzeige mit einem Foto des Mädchens war nach Angaben der Plattform über Nacht geschaltet. Sie wurde aber aus dem Internet genommen, als Nutzer das Inserat dem Unternehmen und der Polizei meldeten. Der Nutzer, der inseriert hatte, hatte 45.448 US-Dollar als Kaufpreis angegeben. Auf das Inserat habe es keine Angebote anderer Nutzer gegeben, sagte "Shpock"-Sprecher Fabio Tiani.

Menschen zu inserieren ist verboten – aber trotzdem möglich

Die österreichische Online-Plattform und App funktioniert wie ein Flohmarkt: Wer ein Produkt anbietet, legt zu Beginn einen Wunschpreis fest. Nutzer, die interessiert sind, schicken privat ein Angebot. Beide Seiten feilschen, bis sie sich auf einen Preis einigen.

"Natürlich sind derartige Inserate verboten", erklärte Tiani. Es gebe klare Richtlinien, welche Produkte bei Shpock gehandelt werden dürften und welche nicht. "Sobald ein Inserat gemeldet wird, überprüfen wir dies und reagieren entsprechend - ähnlich wie es auch andere Plattformen handhaben", sagte Tiani.

Jugendamt eingeschaltet

Polizisten haben die Wohnung der Familie durchsucht, nachdem sie von der Anzeige erfahren hatten. Das Mädchen und seine beiden Geschwister kamen zeitweise in Obhut des Jugendamtes, sie wohnen inzwischen aber wieder bei ihren Eltern. "Das Jugendamt wird jetzt besonders auf die Familie achten und untersuchen, wie und warum es zu der Annonce kam", sagte eine Sprecherin der Stadt Löhne.

Für die Polizei seien die Ermittlungen fast abgeschlossen. Nur der Tablet-Computer, auf dem das Kind vermutlich die Anzeige erstellt hat, werde noch ausgewertet, teilte ein Polizeisprecher mit.

Vater bietet Baby bei Ebay an

Erst im Oktober hatte ein Fall aus Duisburg Aufsehen erregt. Ein Vater hatte seine damals gerade mal 40 Tage alte Tochter auf der Online-Handelsplattform Ebay-Kleinanzeigen für 5000 Euro zum Verkauf angeboten. Der Mann beteuerte allerdings, dass es sich bei der Anzeige nur um einen Scherz gehandelt habe. Ein Gerichtsverfahren gegen ihn wurde eingestellt.

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