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Doppelte Staatsbürgerschaft: Wer bekommt sie und was steckt dahinter?


Nicht für jeden möglich
Was bedeutet eine doppelte Staatsbürgerschaft?


Aktualisiert am 07.06.2022Lesedauer: 2 Min.
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Doppelte Staatsbürgerschaft (Symbolbild): Wer ausländische Eltern hat, aber in Deutschland geboren wurde, kann zwei Staaten angehören.Vergrößern des Bildes
Doppelte Staatsbürgerschaft (Symbolbild): Wer ausländische Eltern hat, aber in Deutschland geboren wurde, kann zwei Staaten angehören. (Quelle: Christian Ohde/imago-images-bilder)

Wer in Deutschland geboren wurde und ausländische Eltern hat, für den gibt es oft die Möglichkeit, eine doppelte Staatsangehörigkeit zu beantragen. Doch was bedeutet das und wer kann sie bekommen?

Hat eine Person mehr als eine Staatsangehörigkeit, spricht man von der doppelten Staatsbürgerschaft. Diese kann entweder von Geburt an bestehen oder durch eine Einbürgerung erworben werden. Was steckt hinter dem Begriff und wer bekommt in Deutschland eine doppelte Staatsbürgerschaft? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was bedeutet eine doppelte Staatsbürgerschaft?

Grundsätzlich wird von einer doppelten Staatsbürgerschaft oder auch Staatsangehörigkeit gesprochen, wenn eine Person mehr als eine Staatsangehörigkeit besitzt. Diese Mehrstaatigkeit kann sowohl von Geburt an, als auch durch eine Einbürgerung entstehen und muss dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Die rechtlichen Grundlagen für die doppelte Staatsangehörigkeit sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) festgehalten. Bei dem Thema spielen viele Faktoren eine Rolle, sodass oft keine pauschalen Aussagen möglich sind.

Zudem liegen keine genauen Daten darüber vor, wie viele Personen die deutsche und eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen. Eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung aus dem Jahr 2017 ging allerdings von etwa 2,9 Millionen Doppelstaatlern aus, wobei 10,1 Millionen potenziell ein Recht darauf hätten, es aber nicht wahrnehmen.

Wer bekommt die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland?

Auch, wenn keine pauschalen Aussagen möglich sind, gibt es grundsätzlich drei Konstellationen, bei denen eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich ist:

  • Sie haben einen deutschen und einen ausländischen Elternteil.
  • Sie haben ausländische Eltern und wurden in Deutschland geboren.
  • Sie sind Ausländer und wurden nach Deutschland eingebürgert.

Allerdings sind auch diese drei Faktoren keine Garantie, dass eine doppelte Staatsangehörigkeit gewährt wird. Für jede der Varianten gibt es zusätzliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen oder bestimmte Ausnahmen.

So gilt für Kinder, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben, nicht mehr automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 geboren wurde und selbst schon im Ausland geboren wurde und dort lebt. In diesem Fall benötigen Sie einen gesonderten Antrag.

Wenn Sie in Deutschland geboren wurden und ihre Eltern Ausländer sind, muss mindestens ein Elternteil seit acht Jahren in Deutschland leben und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben. Zudem müssen sich die Kinder in diesem Fall häufig im Alter von 21 Jahren für eine ihrer Staatsbürgerschaften entscheiden.

Bei welchen Ländern ist die doppelte Staatsbürgerschaft überhaupt möglich?

Bei bestimmten Ländern ist die doppelte Staatsbürgerschaft mit Deutschland besonders leicht, weil die bisherige Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung nach Deutschland nicht aufgegeben werden muss. Das ist vor allem bei EU-Ländern und der Schweiz der Fall, aber auch bei Staaten, die ihre Bürger nicht aus der Staatsangehörigkeit entlassen. Dazu zählen aktuell:

  • Afghanistan
  • Algerien
  • Eritrea
  • Iran
  • Kuba
  • Libanon
  • Marokko
  • Syrien
  • Tunesien

Zusätzlich ist auch bei anderen Ländern eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie anerkannter Flüchtling sind.

Grundsätzlich ist beim Antrag auf eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht nur das deutsche Recht zu beachten, sondern immer auch das des zweiten Staates.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Auswärtiges Amt: Staatsangehörigkeitsrecht
  • asyl.net: "Mehrstaatigkeit/Doppelte Staatsbürgerschaft"
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