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Nach dem Tod: Was passiert mit Ihrem Haustier?


Vorsorge treffen
Was passiert nach Ihrem Tod mit Ihrem Haustier?

Von dpa
30.11.2020Lesedauer: 1 Min.
Senior mit Hund: Für den Fall der Fälle sollten sich Tierbesitzer bereits im Vorfeld darum kümmern und eine sogenannte Vorsorgevollmacht erstellen.Vergrößern des BildesSenior mit Hund: Für den Fall der Fälle sollten sich Tierbesitzer bereits im Vorfeld darum kümmern und eine sogenannte Vorsorgevollmacht erstellen. (Quelle: Frank Sorge/imago-images-bilder)
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Bis dass der Tod uns scheidet und was dann? Wer sich um das Wohl seines Tieres sorgt, sollte vorsorgen für den Fall, dass man sich selbst nicht mehr kümmern kann. Unangenehm, aber sinnvoll.

Was geschieht mit meinen Tieren, wenn ich selbst nicht mehr für sie sorgen kann? Für den Fall der Fälle sollten sich Tierbesitzer bereits im Vorfeld darum kümmern und eine sogenannte Vorsorgevollmacht erstellen, empfiehlt der Verein Aktion Tier.

Wem vertraue ich das Tier an?

"Zunächst gilt es, eine Person oder eine Organisation ausfindig zu machen, der man vertraut", rät Tina Hölscher, Tierärztin des Vereins. Hat man den Menschen seiner Wahl oder auch einen Verein gefunden, dem man seinen Liebling im Ernstfall anvertrauen möchte, ist es ratsam, ein Schriftstück zu verfassen.

Darin sollte festgelegt werden, wer konkret das Tier übernimmt. Für eine optimale Pflege werden zudem besondere Bedürfnisse und Eigenarten des Vierbeiners niedergeschrieben. Auch die Krankenakte kann beigelegt werden, aus ihr gehen der behandelnde Tierarzt und Vorerkrankungen hervor.

Finanzielle Sicherheit für den Liebling

"Wer kann, regelt auch testamentarisch, welcher Geldbetrag dem Tier zugutekommen soll", empfiehlt Hölscher. Da das Tier rechtlich im Erbfall als Sache gilt und nicht selbst erben kann, wird dieser Betrag dem Übernehmer des Tieres zugesprochen, "der dann die Betreuung des Vierbeiners aus diesem Topf finanzieren", erklärt die Veterinärin.

Das Dokument muss schließlich noch vom Tierhalter sowie dem potenziell Übernehmenden unterzeichnet werden. Eine Ausfertigung bekommt der Übernehmende, eine legt man dem eigenen Testament bei.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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