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Verbotene Flaggen in Deutschland: Strafe bis zu 1.000 Euro droht


Bis zu 1.000 Euro Strafe
Welche Flaggen Sie privat hissen dürfen – und welche nicht

Von dpa-tmn, t-online, ron

25.02.2020Lesedauer: 3 Min.
Fahnenmeer: Bei sportlichen Großereignissen sind auch Deutschlandflaggen mit Wappen juristisch zulässig. (Symbolbild)Vergrößern des BildesFahnenmeer: Bei sportlichen Großereignissen sind auch Deutschlandflaggen mit Wappen juristisch zulässig. (Symbolbild) (Quelle: Manngold/imago-images-bilder)
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Flaggen privat am Fenster oder Balkon hissen – das darf grundsätzlich jeder? Weit gefehlt. Hier gibt es einige Regeln zu beachten.

Sie hängen in Fenstern, an Balkons oder schmücken Schrebergärten: Flaggen. Mal ist es die Deutschlandflagge während der Fußball-EM oder -WM, mal der Jolly Roger, besser bekannt als Piratenflagge, oder auch die Flagge vom Lieblings-Fußballverein.

Aber ist es immer erlaubt, einfach so privat eine Flagge zu hissen? Welche Farben, Symbole und Motive sind erlaubt – und welche nicht? Folgende Regeln sollten Sie beachten, um Streit mit dem Nachbarn oder Vermieter oder gar eine polizeiliche Anzeige zu vermeiden.

Wo dürfen Sie Flaggen hissen?

Mieter dürfen an ihren Fenstern oder an ihrer Balkonbrüstung, die zu ihrer Wohnung gehören, eine Flagge hissen – "zumindest solange diese keine strafbaren beziehungsweise beleidigenden Inhalte oder Abzeichen zeigt", sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund auf Anfrage von t-online.

Dennoch kann der Vermieter über den Mietvertrag konkrete Vorgaben machen. "So kann er aus optischen Gründen vorgeben, dass keine Beflaggung auf dem Balkon erlaubt ist", erklärt Hartmann.

Wie dürfen Sie Flaggen hissen?

Wer eine entsprechende Halterung anbringen möchte, sollte darauf achten, nicht die Bausubstanz zu beschädigen. Es empfiehlt sich, vorher den Vermieter zu fragen.

Zudem darf die Flagge dem Nachbarmieter nicht die Sicht nehmen oder gar dessen Balkonpflanzen beschädigen. Ferner sollte die Flagge sicher befestigt sein, damit diese nicht heruntergeweht wird und Fußgänger gefährdet.

Hausbesitzern ist es grundsätzlich gesetzlich erlaubt, einen Fahnenmast auf ihrem Grundstück, etwa im Garten, aufzustellen und daran Flaggen zu hissen – auch wenn es dem Besitzer des Nachbargrundstücks nicht gefällt. Wer einen Mast aufstellen möchte, sollte sich aber vorher bei den zuständigen Behörden über etwaige Vorschriften erkundigen.

Anders sieht es im gepachteten Schrebergarten aus: Gartenbesitzer sollten unbedingt vorher das Einverständnis des Vermieters einholen.

Welche Nationalflaggen sind zulässig?

  • Deutschlandflagge
    Grundsätzlich dürfen Sie die BRD-Flagge in einfachem Schwarz-Rot-Gold privat hissen. Ist aber zusätzlich ein Wappen – zum Beispiel eines Bundeslands oder der Bundesadler – abgebildet, könnte es Ärger geben. Diese offiziellen Dienstflaggen der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) dürfen nur von ihnen selbst verwendet werden. Wer das missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen (§ 17 Abs. 1 OWiG).

Info
Während sportlicher Großereignisse wie der Fußball-EM müssen Sie in der Regel nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Hier wird die sogenannte Bundesflagge mit dem Wappen als "sozial adäquat geduldet".

  • DDR-Flagge
    Auch wenn unter Juristen umstritten ist, ob die DDR ein Unrechtsstaat war: Es ist rechtlich unbedenklich, die schwarz-rot-goldene Fahne mit dem Staatswappen privat zu hissen. Das DDR-Wappen besteht im Übrigen aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz – als Symbol des Bündnisses von Arbeitern, Bauern und Intelligenz.
  • Andere Länder
    Ebenso können Flaggen anderer Länder in Deutschland privat gehisst werden. Wichtig ist auch hier, dass die neutrale Version ohne zusätzliche Symbole oder Wappen verwendet wird.

Info
Juristen empfehlen, sich vorher zu erkundigen, ob es das jeweilige Land erlaubt, seine Nationalflagge auch außerhalb der Staatsgrenzen zu hissen.

Welche anderen Flaggen sind erlaubt?

Es gibt allerdings Flaggen, für die beispielsweise in Gerichtsurteilen geklärt werden musste, ob diese privat gehisst werden dürfen oder nicht. Vermieter können manche Flaggen verbieten, müssen aber einen guten Grund dafür haben.

Das häufige Vermieterargument "optische Beeinträchtigung des Hauses" dürfte in erster Linie dann ziehen, wenn die hochwertige Immobilie direkt an einem Boulevard liegt, nicht wenn der Balkon zum Hinterhof zeigt.

  • Piratenflagge
    Theoretisch können Sie den Jolly Roger, bekannt als Piratenflagge oder Totenkopfflagge, privat hissen. Sind Sie aber Mieter eines Mehrfamilienhauses, kann es sein, dass Ihr Vermieter diese Idee nicht so gut findet – und dagegen klagt.

Info
So wehrte sich eine Familie aus Chemnitz erfolgreich gegen das Verbot ihres Vermieters, eine Piratenflagge zu hissen. Dieser befürchtete, dass der Totenkopf mit Augenklappe Mietinteressenten abschrecke. Zudem verlangte er von den Mietern Schadenersatz. In erster Instanz erhielt er Recht. Im Berufungsverfahren entschied das Landgericht Chemnitz aber, dass die Flagge zumutbar sei (Az.: 6 S 27/11).

Info
Da die Regenbogenflagge keine strafbaren oder beleidigenden Inhalte zeigt, "darf sie in der Wohnung und auch am Fenster aufgehängt werden", sagt Hartmann.

Welche Nationalflaggen sind verboten?

Dagegen ist es in Deutschland verboten, Fahnen zu hissen, die einen nationalsozialistischen oder politisch extremistischen Bezug haben oder auf denen entsprechende Symbole zu sehen sind. Dazu zählen unter anderem die Hakenkreuzflagge und die Reichskriegsflagge (mit Hakenkreuz in der Mitte). Das öffentliche Zeigen der Reichskriegsflagge auch ohne Hakenkreuz wird zudem in Brandenburg als "Verstoß gegen die öffentliche Ordnung" gewertet.

Verwendete Quellen
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