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Corona-Auszeit: So beantragen Familien den vergünstigten Urlaub


"Corona-Auszeit"
So beantragen Familien den vergünstigten Urlaub

Von dpa
Aktualisiert am 01.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Familienurlaub (Symbolfoto): Bestimmte Familien können jetzt vergünstigt verreisen.Vergrößern des BildesFamilienurlaub (Symbolfoto): Bestimmte Familien können jetzt vergünstigt verreisen. (Quelle: Shotshop/imago-images-bilder)
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Haushalt, Job, Kinderbetreuung: In der Corona-Pandemie war der Alltag vieler Familien besonders stressig. Gut wäre ein Urlaub. Aber was, wenn das Geld knapp ist? Dann hilft der Bund

"Corona-Auszeit" nennt sich das Programm, mit dem die Bundesregierung Familien mit kleinen und mittleren Einkommen einen vergünstigten Urlaub ermöglichen möchte. 50 Millionen Euro stehen dafür bis Ende 2022 bereit. Gebucht werden kann ab sofort. Aber es gelten gewisse Kriterien.

63 Familienferienstätten beteiligen sich am Angebot

Zwischen 63 gemeinnützigen Familienferienstätten können Interessierte im ganzen Bundesgebiet wählen. Maximal sieben zusammenhängende Übernachtungen können Berechtigte in diesem und noch einmal im kommenden Jahr buchen.

Zahlen müssen sie lediglich einen Eigenanteil von zehn Prozent für die Übernachtungs- und Verpflegungskosten, sofern diese im Preis inbegriffen sind. Den Rest übernimmt der Bund. Kosten für An- und Abreise sowie Kurtaxe kommen obendrauf.

Einkommensgrenzen bestimmen über Teilnahme

Teilnehmen können Familien, die eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten. Bei einem alleinerziehenden Elternteil mit einem Kind unter sechs Jahren liegt diese zum Beispiel bei 40.344 Euro. Bei einem Ehepaar oder einer Lebenspartnerschaft mit Kind unter sechs Jahren liegt die Bemessungsgrenze bei 52.080 Euro. Je nach Anzahl oder Alter der Kinder variiert der Wert.

Zum Einkommen zählen sämtliche Einkommensarten aller im Haushalt lebenden Personen, auch Kindergeld, Rente, Unterhalt. Wichtig ist zudem, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland hat und ein Kindergeldanspruch besteht. Wer sich unsicher ist, ob seine Familie die Kriterien erfüllt, kann als erste Orientierungshilfe den Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung nutzen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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