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BGH-Urteil: Eltern müssen Kita-Kündigungsfristen einhalten


BGH-Urteil
Eltern müssen Kita-Kündigungsfristen einhalten

Von afp
Aktualisiert am 18.02.2016Lesedauer: 2 Min.
BGH verkündet Urteil zu Kita-Verträgen.Vergrößern des BildesBGH verkündet Urteil zu Kita-Verträgen. (Quelle: Zentrixx/imago-images-bilder)
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Eltern haben kein Recht auf die sofortige Kündigung eines Kita-Platzes,

Eltern müssen sich laut BGH-Urteil auch dann an die Kündigungsfristen und Zahlungsvereinbarungen mit einer Kita halten, wenn sie ihr Kind schon nach wenigen Tagen wieder aus der Krippe nehmen, weil es sich dort nicht wohlfühlt.

Im aktuellen Fall hatte ein Vater seinen 18 Monate alten Sohn nach zehn Tagen aus einer Krippe im Raum München genommen und mit der Begründung, sein Kind fühle sich dort nicht wohl, um Vertragsauflösung und Rückzahlung der Kaution von 1000 Euro gebeten.

Probleme bei Eingewöhnung sind Risiko der Eltern

Der Richter hatten bereits in der Verhandlung durchblicken lassen, dass sie ein Scheitern der Eingewöhnung eher als Risiko der Eltern betrachten. Bei einer Kündigungsfrist von nur zwei Monaten sei es "nicht geboten", den Eltern für die Eingewöhnung wie bei einer Probezeit das Recht einzuräumen, sofort aus dem Vertrag zu kommen, urteilten die Richter. Auch ein Kindergarten brauche Planungssicherheit, hieß es.

Vater muss Betreuungskosten zahlen

Der Vater muss nun die ausstehenden Betreuungskosten bis zum Ende der Kündigungsfrist in Höhe von 1410 Euro bezahlen. Sie setzen sich aus den drei Monatsbeiträgen à 440 Euro und der Pauschale für den angefangenen Monat in Höhe von 90 Euro zusammen.

Die Karlsruher Richter bestätigten damit im Wesentlichen ein Urteil des Amtsgerichts München, gegen das beide Parteien erst Berufung und dann Revision eingelegt hatten.

Nach Darstellung der Kita, die am Rande Münchens liegt, konnte der Platz erst nach zweieinhalb Monaten neu vergeben werden, weil dort der Bedarf nicht so groß sei. Die Einrichtung sah sich in ihrer Existenz bedroht, wenn Eltern einfach so die Kita wechseln können.

BGH: Kita-Verträge teilweise unwirksam

Ursprünglich hatte Kita von dem Vater insgesamt 4100 Euro gefordert. Darin waren auch Kaution und Kosten für Verpflegung und entgangene Fördermittel enthalten.

In Zukunft sind Kita-Kautionen in Deutschland nicht mehr erlaubt. In ihrem Urteil erklärten die Karlsruher Richter solche Klauseln in Kita-Verträgen für unwirksam.

Zudem habe der Krippenbetreiber keinen Anspruch auf entgangene Verpflegungs- und Pflegemittelpauschalen. Dies sei mit dem im Grundgesetz garantierten Pflege- und Erziehungsrecht der Eltern nicht vereinbar, entschieden die Richter. Eltern könnten nicht verpflichtet werden können, ihr Kind regelmäßig in die Krippe zu bringen. Es sei aber zulässig, dass Fest- und Pauschalbeträge immer für volle Monate berechnet werden.

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