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Grillen: Kohle, Qualm, Geruch - wann darf mein Nachbar sich beschweren?


Leben
Kohle, Qualm, Geruch - wann darf mein Nachbar sich beschweren?

agr

07.06.2010Lesedauer: 3 Min.
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Grillen: Wenn der Grill zu sehr raucht, kann sich der Nachbar beschweren.Vergrößern des Bildes
Wenn der Grill zu sehr raucht, kann sich der Nachbar beschweren. (Quelle: imago)

Es ist ein lauer Sommerabend, die letzten Sonnenstrahlen schimmern über den Himmel - das perfekte Wetter für einen gemütlichen Grillabend auf dem Balkon. Doch da haben viele Griller die Rechnung ohne den Nachbarn gemacht. Rauch, Lärm und Würstchenduft können so manchen auf die Barrikaden treiben. Wir haben uns von einem Juristen die besten Tipps verraten lassen, wie Ihr Grillsommer nicht vor Gericht endet.

Rücksicht ist das oberste Gebot

Grundsätzlich ist es natürlich erlaubt, im Garten, auf dem Balkon oder der Terrasse zu grillen, erklärt Rechtsanwalt Michael W. Felser. Der Balkon ist rechtlich wie ein weiteres Zimmer anzusehen, deshalb darf der Mieter hier machen was er möchte. Allerdings versteht es sich von selbst, dass dabei auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden muss. "Das eigene Recht geht immer nur so weit, wie es das eines anderen nicht verletzt" bemerkt Felser. Dazu gehört als erstes das Recht auf Nachtruhe. Auch die schönste Grillparty muss ab 22 Uhr leiser gefeiert werden, sonst drohen empfindliche Geldbußen.

Grillen kann nicht generell verboten werden

Aber selbst wenn Sie Punkt 22 Uhr den Grill und die Musik ausmachen, kann es Nachbarn geben, die sich gestört fühlen und sich beim Hausverwalter oder der Mietervereinigung beschweren. Sollte allerdings kein generelles Grillverbot in Ihrem Mietvertrag verankert sein, kann Ihnen niemand das Grillen ganz verbieten (BayOlG, Az.: 2Z BR 6/99) - es sei denn die Gründe sind sachlicher Natur. Wenn Sie zum Beispiel mit Ihrem Grill die Fassade des Hauses beschädigen, kann ein Verbot ausgesprochen werden. Ansonsten kann auch die Mietervereinigung oder der Hausbesitzer nur das Grillen einschränken oder regulieren.

Wie lange und wie oft darf man grillen?

Die Frage, wie lange und wie oft gegrillt werden darf, ist immer noch umstritten. Dazu gibt es verschiedene Urteile. Das Amtsgericht Bonn entschied, dass Mieter eines Mehrfamilienhauses von April bis September das Recht haben, ein Mal monatlich auf dem Balkon oder der Terrasse zu grillen, wenn sie ihre Nachbarn 48 Stunden vorher informieren (Az.: 6 C 545/96). Das Landgericht Aachen formulierte es etwas genauer. Nach dessen Auffassung darf der Mieter nur "im am weitesten von den Nachbarn entfernten Teil des Gartens" grillen und das nur in der Zeit zwischen 17 Uhr und 22.30 Uhr (Az.: 6 S 2/02). Das Landesgericht Stuttgart befand drei Grillabende im Jahr für zulässig (Az.: 10 T 359/96). "Es kommt immer darauf an, ob der Richter auch ein 'Griller' ist oder nicht", meinte Rechtsanwalt Michael Felser zu diesem Urteils-Chaos. "Die Anwälte achten aber meistens darauf, diese Nachbarschaftsstreits außergerichtlich zu klären."

Am besten Grillabend ankündigen und die Wurst teilen

Um Zwist in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist es immer ratsam vor dem Grillabend die anderen Hausbewohner zu informieren. Auch wenn Ihre Nachbarn kulant sind, ist es höflicher, einen Grillabend auf dem Balkon anzukündigen, damit der Bewohner des Balkons über Ihnen seine Wäsche von der Leine in Sicherheit bringen kann. Versuchen Sie außerdem, möglichst "raucharm" zu grillen. Verwenden Sie auf dem Balkon lieber einen Elektrogrill oder Aluminiumschälchen, damit das Fett des Fleisches nicht in die Kohle tropft. Sollte das alles nicht helfen und Ihre Nachbarn gehen weiter auf die Barrikaden, hat Rechtsanwalt Felser noch einen letzten Tipp: Laden Sie die nörgeligen Nachbarn doch einfach auf eine Bratwurst auf Ihren Balkon oder auf Ihre Terrasse ein.

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