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Papiermüll oder Restmüll?


Pizzakartons gehören nicht in die Altpapier-Tonne

Ann-Kathrin Landzettel

09.12.2015Lesedauer: 2 Min.
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Nicht alles, was in der Tonne landet, gehört auch wirklich rein.Vergrößern des Bildes
Nicht alles, was in der Tonne landet, gehört auch wirklich rein. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Pizzakartons, Backpapier oder Zahnbürstenverpackungen: Papier gehört immer in die Papiertonne – oder etwa doch nicht? Vorsicht, denn Papier ist nicht gleich Papier. Es gibt überraschende Ausnahmen für bestimmte Kartonagen und manches hat im Altpapier nichts zu suchen.

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Verpackungen, die aus Altpapier hergestellt werden, benötigen bei der Herstellung rund 40 Prozent weniger Energie und 50 Prozent weniger Wasser als solche aus neuem Papier. Zudem werden 98 Prozent weniger Holz benötigt. Damit das Altpapier richtig recycelt werden kann, gilt es, einige Regeln zu beachten.

In die Altpapiertonne gehören nur alte Zeitschriften, Zeitungen, Kartons – auch wenn sie das Kennzeichen "Grüner Punkt" tragen – sowie andere Abfälle aus Papier und Pappe.

Pizzakartons gehören in den Restmüll

"Pizzakartons haben in der Altpapiertonne nichts zu suchen", betont Dieter Wolf, Berater des Umweltamtes Frankfurt am Main. "Das gilt ohne Ausnahme für alle Kartonagen, die mit Speiseresten verunreinigt sind." Somit gehören auch Verpackungen, in denen sich beispielsweise noch Rückstände von Tiefkühlgemüse, Kuchen oder Obst befinden, nicht in den Papiermüll. "Dieser Abfall gehört in den Restmüll", erklärt Wolf. "Lebensmittelreste verursachen beim Recycling große Probleme. Das Papier ist von seiner Qualität her durch die Fremdstoffe stark beeinträchtigt."

Pappteller und Servietten haben im Altpapier nichts zu suchen

Neben Pizzakartons und Pommesschalen von der Imbissbude müssen auch verschmutzte Pappteller, Küchentücher und Servietten im Restmüll entsorgt werden. Das gilt auch für Backpapier und Butterbrotpapier: "Backpapier wird nicht nur durch Fett und Backrückstände verschmutzt, es besitzt zudem noch eine spezielle Beschichtung, die verhindert, dass das Backwerk an Blech festklebt", sagt Wolf. "Das hat nichts mehr mit normalem Altpapier zu tun."

Briefumschläge mit Sichtfensterfolie dürfen zum Altpapier

Kartonagen mit Kunststoffen, wie beispielsweise die Zahnbürstenverpackung oder Verpackungen von Batterien, gehören in die gelbe Tonne. Am besten ist es aber, wenn man, sofern möglich, Plastik und Papier voneinander trennt und in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter gibt. „Bei Briefumschlägen mit Sichtfenstern muss der Verbraucher die Folie aber nicht extra heraustrennen“, erklärt Wolf. "Beim Recyceln wird das Altpapier nochmal von geschultem Personal sortiert. Die Folie der Briefumschläge wird dann entfernt. Das ist auch bei Päckchen der Fall, die mit Paketband umschlossen sind.“

Tapeten vor der Entsorgung ganz genau anschauen

Bei Briefumschlägen mit Luftfolie hingegen sowie bei Katalogen, Prospekten, Tapeten, Getränkeverpackungen und anderem Papier, das mit Kunststoff oder Aluminium beschichtet ist, ist die Restmülltonne der Ort der Wahl. "Alles, was mehr Folie oder Kunststoff enthält als Papier, gehört in den Restmüll", sagt Wolf.

Bei Katalogen mit einer Kunststoffbeschichtung auf dem Einband sei es empfehlenswert, diesen abzutrennen und in die Restmülltonne zu geben. Der restliche Katalog kann in die Papiertonne, sofern die Seiten nicht beschichtet sind. Auch beschichtetes Geschenkpapier gehöre in den Restmüll.

Keinen Papiermüll neben die Container stellen

Damit die Tonne nicht so schnell überquillt, sollten Kartonagen zerrissen oder zusammengedrückt werden. Wem die Tonne dennoch zu klein ist, der kann zu den öffentlichen Altpapiercontainern der jeweiligen Stadt fahren und seinen Müll dort entsorgen. Aber Achtung: Wenn die Container bereits voll sind und man seinen Abfall daneben stellt, riskiert man ein Bußgeld von bis zu 75 Euro.

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