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Corona-Regeln – Grenzkontrollen: Bescheinigung für Berufspendler ab Freitag


Ab Freitag wirksam
Diese Berufspendler brauchen eine spezielle Bescheinigung

Von dpa
Aktualisiert am 17.02.2021Lesedauer: 1 Min.
Zwei Polizisten der Bundespolizei bei der Kontrolle von Reisenden und Pendler auf dem Parkplatz Am Heidenholz an der A17 nahe Breitenau.Vergrößern des BildesZwei Polizisten der Bundespolizei bei der Kontrolle von Reisenden und Pendler auf dem Parkplatz Am Heidenholz an der A17 nahe Breitenau. (Quelle: Daniel Schäfer/dpa)
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Eigentlich wäre die Frist bereits abgelaufen. Doch den Arbeitgebern soll etwas mehr Zeit gegeben werden, um sich auf die neue Regelung an der deutschen Grenze einzustellen. Wer darf jetzt noch durchfahren?

Berufspendler dürfen noch bis Donnerstagnacht ohne eine spezielle Bescheinigung ihres Arbeitgebers in Sachsen und Bayern die deutsche Grenze passieren.

Ab Freitag gilt die neue Bescheinigung

Bis Donnerstag 24 Uhr sei die Vorlage des Arbeitsvertrages an der Grenze ausreichend, heißt aus dem Bundesinnenministerium. Die Frist, die ursprünglich in der Nacht zum Mittwoch hätte auslaufen sollen, sei auf Bitte der sächsischen Landesregierung um zwei Tage verlängert worden.

Ab Freitag müssen berufliche Pendler dann eine Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie bei einem systemrelevanten Arbeitgeber beschäftigt sind und von diesem zwingend für die Aufrechterhaltung des Betriebs benötigt werden.

Gründe für die Verlängerung

Hintergrund der Verlängerung ist dem Vernehmen nach, dass man den Arbeitgebern nach der erst jetzt erfolgten amtlichen Veröffentlichung der geänderten sächsischen Quarantäneverordnung Zeit geben musste, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Um Verwirrung und eine Ungleichbehandlung an den Grenzübergängen in Sachsen und Bayern zu verhindern, wurde die Frist dann auch für den bayerischen Grenzabschnitt verlängert.

Tschechien und der größte Teil Tirols (Österreich) gelten seit Sonntag als Gebiete, in denen sich mutierte Varianten des Coronavirus bereits stark verbreitet haben. Von hier dürfen – von einigen Ausnahmen abgesehen – fast nur noch Deutsche und Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland einreisen. Innenminister Horst Seehofer (CSU) ordnete in Absprache mit Bayern und Sachsen stationäre Kontrollen an diesen Grenzabschnitten an. Für Berufspendler aus bestimmten Branchen gibt es Ausnahmen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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