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Winterreifen: Wo sie in Europa Pflicht sind – und welche Regeln wo gelten


Hier sind Winterreifen in Europa Pflicht

Von t-online, cch

Aktualisiert am 23.01.2022Lesedauer: 5 Min.
Winterreifen: In Deutschland müssen Winterreifen bei entsprechenden Witterungsverhältnisse aufgezogen werden. Und in anderen europäischen Ländern?Vergrößern des BildesWinterreifen: In Deutschland müssen Winterreifen bei entsprechenden Witterungsverhältnisse aufgezogen werden. Und in anderen europäischen Ländern? (Quelle: LeManna/getty-images-bilder)
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Wer mit dem Auto sicher in den Winterurlaub fahren möchte, sollte auch an die passende Bereifung denken. In anderen Ländern gelten andere Regeln als in Deutschland.

In Europa hat beinahe jedes Land seine eigenen Regeln, wenn es um Winterreifen geht. In manchen Ländern gilt die Winterreifenpflicht in bestimmten Zeiträumen, andere koppeln sie an die Wetterverhältnisse, in wiederum anderen besteht gar keine Pflicht.

Wer im Winter unterwegs in die Berge ist, sollte sich also vorab über die geltenden Gesetze informieren. Wir geben einen Überblick über die Winterreifenpflicht in verschiedenen europäischen Ländern.

Gibt es in Deutschland eine Winterreifenpflicht?

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei winterlichen Verhältnissen müssen Winterreifen am Auto aufgezogen sein, also etwa bei Reif- und Eisglätte, Schnee, Schneematsch und Glatteis. Dabei spielt es keine Rolle, welche Jahreszeit gerade ist.

Es müssen immer vier Winterreifen aufgezogen sein. Zudem beträgt auch für Winterreifen die Mindestprofiltiefe 1,6 Millimeter. Die Automobilclubs ADAC und ACE empfehlen aber, Winterreifen bereits bei einer Profiltiefe von weniger als vier Millimetern auszutauschen.

Verstöße: 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg, werden andere behindert oder kommt es gar zu einem Unfall, fällt das Bußgeld höher aus

Winterreifenpflicht: Diese Regeln gelten in Europa

Bosnien-Herzegowina

Im Zeitraum vom 15. November bis zum 15. April des Folgejahres müssen Winterreifen aufgezogen sein. Auf den Antriebsrädern sind dann M+S-Winterreifen Pflicht, die Mindestprofiltiefe liegt bei vier Millimetern.

Bulgarien

Die Winterreifenpflicht in Bulgarien gilt vom 15. November bis 1. März. Eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern ist vorgeschrieben.

Estland

In Estland sind Winterreifen vom 1. Dezember bis 1. März Pflicht (Profiltiefe mindestens drei Millimeter). Bei entsprechender Wetterlage kann der Zeitraum ausgedehnt werden (Oktober bis April).

Finnland

In Finnland herrscht vom 1. November bis 31. März bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Winterreifenpflicht (M+S Kennzeichnung). Diese gilt bei Anhänger-Gespannen auch für gebremste Anhänger. Die Profiltiefe muss mindestens drei Millimeter betragen, fünf sind empfohlen.

Frankreich

In Frankreich besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Witterungsverhältnissen kann die Verwendung aber insbesondere in Gebirgsregionen kurzfristig angeordnet werden.

Geeignete "Pneus neige" (Winterreifen) sind solche mit Alpine-Symbol; M+S-Winterreifen werden nur noch bis zum 1. November 2024 akzeptiert. Ihre Profiltiefe muss mindestens 3,5 Millimeter betragen.

Auch eine Schneekettenpflicht kann angeordnet werden. Diese müssen auf den Rädern der Antriebsachse angebracht sein.

Verstöße: 135 Euro

Italien

In Italien gibt es keine einheitliche Regelung zu Winterreifen. Generell kann die Winterreifenpflicht aber kurzfristig für bestimmte Straßen durch Schilder angeordnet werden. Im Bedarfsfall kann auch eine Schneekettenpflicht, ebenfalls durch entsprechende Schilder, eingeführt werden.

Ein Sonderfall bildet das Aosta-Tal im Grenzgebiet zu Frankreich und der Schweiz: Vom 15. Oktober bis 15. April besteht hier eine allgemeine Winterreifenpflicht. Auf der Brennerautobahn A 22 gilt diese für den Abschnitt Brenner – Affi vom 15. November bis zum 15. April. Eine weitere Variante gibt es in Südtirol: Dort herrscht eine witterungsbedingte Winterreifenpflicht – bei Schnee, Matsch, Eis und Co. müssen also immer Winterreifen aufgezogen sein.

Verstöße: bis 345 Euro

Kroatien

In Kroatien besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings gibt es auf einigen Straßen beziehungsweise Streckenabschnitten eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht. Sie wird durch ein Verkehrszeichen angeordnet.

Wer dort unterwegs ist, muss mindestens zwei Winterreifen auf der Antriebsachse seines Autos montiert haben. Die Mindestprofiltiefe liegt bei vier Millimetern.

Verstöße: rund 92 Euro

Lettland

Pkw und deren Anhänger müssen vom 1. Dezember bis 1. März mit Winterreifen ausgestattet sein. Die Mindestprofiltiefe der Reifen beträgt vier Millimeter.

Luxemburg

In Luxemburg gilt die witterungsabhängige Winterreifenpflicht. Somit müssen bei winterlichen Verhältnissen Reifen mit M+S-Kennzeichnung aufgezogen sein.

Verstöße: rund 49 Euro, bei Behinderung des Straßenverkehrs 74 Euro

Norwegen

Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen aber Sommerreifen aufgezogen hat, muss diese mit Schneeketten ausrüsten. Winterreifen müssen eine Profiltiefe von mindestens drei Millimetern besitzen und auf allen vier Rädern aufgezogen sein.

Schwerere Fahrzeuge müssen in der Zeit vom 15. November bis zum 31. März immer mit Winterreifen ausgestattet sein. Diese müssen eine Mindestprofiltiefe von fünf Millimetern aufweisen.

Österreich

Bei Schnee, Matsch oder Eis müssen Autos zwischen dem 1. November und 15. April Winterreifen (M+S-Reifen) montiert haben. Sie müssen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern bei Radialreifen und fünf Millimetern bei Diagonalreifen aufweisen.

Alternativ reichen auch Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern – sofern die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist. Für Fahrzeuge schwerer als 3,5 Tonnen gilt eine generelle Winterreifenpflicht zwischen 1. November und 15. April.

M+S-Reifen müssen mindestens eine Profiltiefe von fünf Millimetern bei Diagonalbauart oder mindestens vier Millimeter bei Radialbauart aufweisen, sonst gelten sie nicht als Winterreifen.

Verstöße: 35 Euro, mit Gefährdung anderer bis 5.000 Euro

Schweden

In Schweden sind Jahreszeit sowie Witterungsverhältnisse zu beachten: Bei winterlichen Straßenverhältnissen im Zeitraum 1. Dezember bis 31. März sind Winterreifen (Typ M+S) Pflicht – für Fahrzeuge sowie für Anhänger.

Autos bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht benötigen Reifen mit mindestens drei Millimeter Profiltiefe, bei schwereren Fahrzeugen sind mindestens fünf Millimeter nötig.

Schweiz

In der Schweiz herrscht keine generelle Plicht zum Aufziehen von Winterreifen. Aber auch in diesem kann eine ungeeignete Bereifung unangenehme Folgen haben: Wenn es deshalb zu Verkehrsbehinderungen kommt, muss der Fahrer mit Geldbußen rechnen. Passiert ein Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen, muss er unter Umständen mithaften.

Zudem müssen in der Schweiz Schneeketten angelegt werden, sobald Schilder darauf hinweisen.

Serbien

Winterreifen müssen bei winterlichen Fahrbahnbedingungen in der Zeit vom 1. November bis 1. April des Folgejahres aufgezogen werden. Die Profiltiefe darf vier Millimeter nicht unterschreiten.

Slowakei

In der Slowakei gilt die witterungsabhängige Winterreifenpflicht: Bei Schnee, Eis, Glätte und Co. müssen Kraftfahrzeuge mit einem maximalen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Winter- beziehungsweise Ganzjahresreifen ausgerüstet sein, die ein Profil von mindesten drei Millimetern haben.

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Fahrzeuge, die schwerer sind, müssen im Zeitraum vom 15. November bis zum 31. März mit Winterreifen versehen werden – egal, welche Witterung gerade herrscht.

Slowenien

Vom 15. November bis zum 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen herrscht eine Winterreifenpflicht. Die Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe von drei Millimeter aufweisen. Alternativ können Ganzjahresreifen oder Schneeketten auf Sommerreifen genutzt werden.

Wer mit einem Fahrzeug mit über 3,5 Tonnen unterwegs ist, muss zumindest auf den Antriebsrädern Winterreifen haben. Aber auch hier können Schneeketten auf Sommerreifen verwendet werden.

Verstöße: 120 Euro

Tschechien

Zwischen dem 1. November und 31. März müssen Winterreifen aufgezogen sein, wenn Schnee, Eis oder Matsch auf den Straßen liegt, oder die Temperaturen unter vier Grad liegen. Die M+S-Kennzeichnung ist ausreichend. Das Profil der Reifen muss mindestens vier Millimeter betragen.

Bei Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen reichen die Winterreifen auf der Antriebsachse. Dafür ist eine Profiltiefe von sechs Millimetern vorgeschrieben.

Weitere Länder: Hier gibt es keine Winterreifenpflicht

Keine generelle Winterreifenpflicht besteht in

  • Albanien
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland
  • Island
  • Malta
  • den Niederlanden
  • Litauen
  • Liechtenstein
  • Rumänien
  • Ungarn
  • Polen
  • Portugal
  • Zypern

Bei winterlichem Wetter empfiehlt sich aber auch in diesen europäischen Ländern, Winterreifen aufzuziehen. Wenn die Straßen so gut wie durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt sind, können alternativ auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden, so der ADAC.

Verwendete Quellen
  • Automobilclub ADAC
  • Automobilclub ACE
  • Automobilclub AVD
  • oesterreich.gv.at
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