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Von Ferienhaus bis Pauschalurlaub: Unseriöse Reiseangebote im Internet erkennen


Von Ferienhaus bis Pauschalurlaub
Unseriöse Reiseangebote im Internet erkennen

Von dpa, t-online, jb

23.06.2019Lesedauer: 2 Min.
Ein Mann sitzt mit seiner Kreditkarte in der Hand vor einem Notebook: Zahlen Sie bei der Buchung einer Ferienunterkunft nicht sofort den Gesamtbetrag.Vergrößern des BildesEin Mann sitzt mit seiner Kreditkarte in der Hand vor einem Notebook: Zahlen Sie bei der Buchung einer Ferienunterkunft nicht sofort den Gesamtbetrag. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Ein paar Klicks, und schon sind Flug und Hotel fix – Onlinebuchungen sind praktisch. Doch sie bergen auch Risiken.

Betrüger im Internet versuchen immer wieder, Verbraucher abzuzocken – auch bei Reisebuchungen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes geben deshalb Tipps zu Online-Buchungen. Bevor Kunden eine Reise buchen, sollten sie zunächst den Namen des Anbieters in eine Suchmaschine eingeben – so finden sie auch negative Kundenmeinungen.

Das sollten Sie beachten

Um sich vor unseriösen Angeboten zu schützen, empfehlen die Experten, ein paar Fragen zu klären – etwa, ob man bei einer Pauschalreise den Sicherungsschein erhalten hat. Dieser schützt Kunden bei Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters. Außerdem ist wichtig, ob der Reiseanbieter erkennbar ist und klar ist, wer für die gebuchte Reise haftet.

Zudem müssen Kunden – genauso wie bei Onlineshops – klären, ob die Preisangaben transparent und die Buchungsschritte nachvollziehbar sind sowie sichere Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden – etwa Zahlung auf Rechnung. Wichtig ist auch die Frage: Werden die Daten sicher übermittelt? Die Verschlüsselung ist an dem Schloss-Symbol in der Adresszeile des Browsers erkennbar – dort steht zudem "https" statt nur "http". Wer sich unsicher ist, ob der Anbieter seriös ist, sollte besser auf Buchungen verzichten.

Nicht den ganzen Betrag anzahlen

Zudem sollte man für sein im Internet gebuchtes Ferienhaus erst mal nur eine Anzahlung leisten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hin. Um sich außerdem vor Betrügern zu schützen, sollte man Buchungen online nur über verschlüsselte Verbindung vornehmen. Solche Seiten tragen die Anfangskennung "https".

Außerdem sollte man das Impressum prüfen und bei Zweifeln bei den örtlichen Tourismus- und Ferienhausverbänden nachfragen, ob die Firma bekannt ist. Skeptisch sollte man etwa sein, wenn als einzige Kommunikationswege Messenger-Dienste oder Email-Adressen genannt sind.

Die Verbraucherschützer raten sogar, vor einer Online-Buchung beim Anbieter anzurufen und sich nur das Angebot zu sichern, wenn man den Vermieter oder die Agentur persönlich erreichen kann. Besondere Abmachungen sollte man darüber hinaus schriftlich festhalten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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