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Reisezeit: So erkennen Sie Fake-Angebote bei der Buchung


So erkennen Sie Fake-Angebote bei der Reisebuchung

Von dpa
07.06.2022Lesedauer: 1 Min.
Urlaub buchen: Um nicht auf Betrüger hereinzufallen, sollte man aufmerksam sein.Vergrâßern des BildesUrlaub buchen: Um nicht auf Betrüger hereinzufallen, sollte man aufmerksam sein. (Quelle: CentrallTAlliance/getty-images-bilder)
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Damit der Urlaub nicht zum Reinfall wird, sollte man bei der Buchung achtsam sein, um nicht auf Fake-Angebote hereinzufallen. Mit diesen Tipps kΓΆnnen Sie sich schΓΌtzen.

Im ersten Moment klingt es verlockend: Ferienwohnung, Hausboot oder BerghΓΌtte – mit etwas Anzahlung lΓ€sst sich der Trip bequem vorab buchen. Treffen Urlauber vor Ort ein, sind die Anbieter aber plΓΆtzlich nicht mehr erreichbar – und das Geld ist weg.

Wie kΓΆnnen Sie sich davor schΓΌtzen? Die Verbraucherschutzzentrale Niedersachsen hat dazu fΓΌnf Punkte gesammelt. In diesen FΓ€llen am besten nicht buchen:

  1. Vorsicht ist bei Buchungen geboten, bei denen nicht nur eine Anzahlung, sondern der gesamte Mietbetrag unabhΓ€ngig vom Reisezeitraum gefordert wird.
  2. Auch wenn Name, Anschrift und Telefonnummer des Vermieters fehlen und der Kontakt nur per E-Mail und Whatsapp mΓΆglich ist, rΓ€t die Verbraucherzentrale zu Vorsicht.
  3. Wie detailliert ist die Beschreibung der Unterkunft? Wenn wichtige Informationen fehlen, sollten Urlauber misstrauisch werden.
  4. Mâchte der Vermieter die Kommunikation außerhalb der Plattform weiterführen, sehen die Verbraucherschützer erste Warnzeichen für Fake-Angebote.
  5. Niemals den Mietpreis oder eine Anzahlung außerhalb der Plattform überweisen. Bargeldtransferdienste wie Western Union oder Money Gram sind laut Verbraucherschutzzentrale ein sicherer Hinweis auf Betrüger.

Auf Fake-Angebot reingefallen? Betrug sofort anzeigen!

Was ist, wenn es zu spΓ€t ist und man den BetrΓΌgern auf den Leim gegangen ist? Die Verbraucherzentrale rΓ€t dazu, umgehend Anzeige bei der Polizei zu erstatten – und den jeweiligen Plattformbetreiber zu benachrichtigen.

Wer bereits eine Zahlung veranlasst hat, sollte die Bank kontaktieren und mΓΆglichst eine RΓΌckbuchung veranlassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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