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VW-Wohnmobil: Das sagt der Hersteller zu Ausdünstungen im Grand California


GFK-Dach im Grand California
Gefährliche Ausdünstungen im Camper? Das sagt VW dazu

Von t-online, ccn

04.07.2025 - 15:38 UhrLesedauer: 3 Min.
VW Grand California: Nach 30 Jahren bekommt der kleinere California einen großen Bruder.Vergrößern des Bildes
VW Grand California: Um das Dach des edlen Campers gibt es Aufruhr. (Quelle: Hersteller-bilder)
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Volkswagen sieht sich Vorwürfen ausgesetzt, fragwürdige Schadstoffkonzentrationen in einigen Campern verschwiegen zu haben. Das sagt der Hersteller.

Ein starker Bittermandel-Geruch im Innenraum, so schlimm, dass die Besitzer ihren Camper nicht mehr fahren wollen: Um den Volkswagen Grand California gibt es aktuell Wirbel. Das ZDF-Magazin "Frontal" wirft Volkswagen Nutzfahrzeuge in einem Beitrag vor, jahrelang erhöhte Schadstoffkonzentrationen im Innenraum des Edel-Campers Grand California (Startpreis seinerzeit über 55.000 Euro) in Kauf genommen und Kunden nicht informiert zu haben. Es geht um sogenannte VOCs – flüchtige organische Verbindungen – aus dem Hochdach. VW widerspricht der Darstellung und betont: Die gemessenen Werte lagen stets unterhalb geltender Richtlinien.

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Bittermandel-Geruch und Ausdünstungen

Neu ist das Thema nicht. Bereits 2020 schrieben Internetnutzer im Forum "Caliboard": "Das Fahrzeug riecht ganz furchtbar nach irgendwelchen Ausdünstungen von Klebstoffen oder Möbelplatten. Wir sind in dieser Hinsicht überhaupt nicht empfindlich und genießen bei jedem Neuwagen den Geruch und bedauern es, wenn er irgendwann nachlässt. Dieser Geruch ist allerdings so brutal (Bittermandel, Marzipan), dass an eine Übernachtung im Auto derzeit nicht zu denken ist." Glaubt man den späteren Einträgen, hat sich der Geruch mit der Zeit abgemildert.

Berichte über erhöhte Konzentration von schädlichen Stoffen

Volkswagen ist diese Problematik offenbar bewusst gewesen. Schon Ende 2024 berichtete die "Braunschweiger Zeitung" über einen internen Revisionsbericht von Volkswagen Nutzfahrzeuge, der sich mit diesem Problem befasste. Dieser kam auch bei "Frontal" zur Sprache: Demnach seien bereits vor dem Marktstart 2018 erhöhte Konzentrationen von Styrol, Formaldehyd und Benzol im Innenraum festgestellt worden.

Diese Stoffe gelten teilweise als gesundheitlich bedenklich oder sogar krebserregend. Vor allem im Fokus: das Hochdach, das aus dem Werkstoff GFK produziert wird. Bei der Produktion wurden dem Bericht zufolge Kunstharze verwendet, die Ausdünstungen erzeugen. Doch das Fahrzeug kam trotzdem auf den Markt – aus "Kosten- und Zeitdruck", heißt es.

Fakt ist, und darauf weist auch das Fachblatt "Auto Bild" hin: VOC-Emissionen aus GFK-Bauteilen sind kein Einzelfall und treten auch bei vielen anderen Reisemobilherstellern auf. Doch der konkrete Vorwurf lautet: Trotz der Kenntnisse habe VW keinen Rückruf gestartet und die Kunden nicht auf die Ausdünstungen hingewiesen.

Reagiert wurde erst später: 2021 gab es eine weitere interne Prüfung, die sehr hohe Benzol-, Styrol-, und Formaldehyd-Werte feststellte, die teils um das 35-fache über den Richtwerten des Umweltbundesamtes lagen. Dabei handelt es sich jedoch um keine gesetzliche Verpflichtung.

Ab 2022 wurde ein Bauteil zusätzlich beschichtet, um Emissionen zu reduzieren. Wer seinen Camper vorher gekauft hatte, ging leer aus: In einem Schreiben wurde den Haltern empfohlen, bei starkem Geruch das Fahrzeug zu lüften und es zwischenzeitlich zu verlassen.

So reagiert VW

VW wiegelte auf Anfrage des ZDF ab: Eine Gesundheitsgefährdung sei nicht gegeben. "Da es sich um flüchtige Substanzen aus Kunststoffen handelt, ist deren Konzentration stetig abnehmend", erklärte VW-Nutzfahrzeuge auf Anfrage des ZDF. Worauf der Hersteller noch hinwies: Für den Innenraum von Fahrzeugen gibt es keine Grenzwerte bei gewissen Stoffen.

Juristen sehen Chancen auf Schadenersatz

In einem weiteren internen Gutachten von VW wurde dem Bericht zufolge jedoch davon ausgegangen, dass die Überschreitungen "mit hinreichender Wahrscheinlichkeit" zu gesundheitlichen Gefährdungen der Insassen führen könnten. Laut der Anwaltskanzlei Stoll & Sauer, die "Auto Motor und Sport" zitiert, sei eine Überschreitung der Emissionswerte nicht mit den deutschen Rechten zum Verbraucherschutz und zur Produktsicherheit vereinbar. Betroffene könnten rechtliche Schritte einleiten und unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen.

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