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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Bund müsse entscheiden Verfassungsrechtler sieht Diesel-Fahrverbote kritisch

Fahrverbote für ältere Dieselautos in Stuttgart sind einem Gutachten zufolge nicht zulässig. Ohne gesetzlichen Rahmen auf Bundesebene könnten Landesbehörden solche Maßnahmen nicht anordnen, argumentiert der Verfassungsrechtler Christofer Lenz in einer Analyse im Auftrag des Arbeitgeberverbandes Südwestmetall.
Die aktuelle Rechtslage erlaube es nicht, Fahrzeuge mit einer grünen Plakette aus einer bestehenden Umweltzone auszusperren – egal, ob Diesel oder nicht. Beim Dieselgipfel in Berlin beraten Bund, Länder und die Autobranche am Mittwoch über Nachbesserungen an Millionen Fahrzeugen.
Nur Fahrverbote seien ein wirksames Mittel
Baden-Württemberg will Fahrverbote eigentlich vermeiden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte in der vergangenen Woche auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe hin aber entschieden, dass die von den Autobauern angekündigten Nachbesserungen nicht ausreichten, um die Luft zu verbessern. Nur Fahrverbote seien ein wirksames Mittel.
Recht vor Luftreinhaltung: Prüfen bis der Arzt kommt
Südwestmetall-Chef Stefan Wolf forderte die Landesregierung in Stuttgart auf, gegen das Urteil in der nächsten Instanz in Berufung zu gehen und keine sogenannte Sprungrevision direkt zum Bundesverwaltungsgericht einzulegen. In der Berufung könnten auch bisher nicht berücksichtigte Sachverhalte noch einmal geprüft werden, in der Revision gehe es dagegen nur um mögliche Rechtsfehler, betonte er. Zuvor hatten mehrere Medien über das Gutachten berichtet.