t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätAutos

Pinkelpause im Stau auf der Autobahn: Was ist erlaubt?


Das gilt bei Stillstand
Pinkelpause im Stau auf der Autobahn: Was ist erlaubt?

Von t-online, mab

Aktualisiert am 21.06.2024Lesedauer: 2 Min.
Verzweifelte Autofahrerin im Stau: Auch wer dringend zur Toilette muss, darf die Autobahn nicht betreten. (Symbolbild)Vergrößern des BildesKeine Rettung in Sicht: Auch wer dringend zur Toilette muss, darf die Autobahn nicht betreten. (Symbolbild) (Quelle: SolisImages/getty-images-bilder)

Manchmal gehts nicht anders: Wenn im Stau die Blase drückt, hilft nur noch der Sprung ins Gebüsch. Aber darf man das Auto überhaupt verlassen?

Die Situation ist mehr als unangenehm: Im dichten Verkehr auf der Autobahn meldet sich plötzlich die Blase. Doch die nächste Raststätte ist weit entfernt. Darf man dann einfach aussteigen und sich am Straßenrand erleichtern?

Betreten der Autobahn grundsätzlich verboten

Die klare Antwort lautet: Nein, das ist nicht erlaubt! Das Betreten der Fahrbahn einer Autobahn ist grundsätzlich verboten – egal ob im fließenden Verkehr oder im Stau. Wer dennoch aussteigt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Einzige Ausnahme ist eine Fahrzeugpanne. Dann darf und soll man das Fahrzeug verlassen und sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen.

Teure Folgen bei Verkehrsbehinderung

Wer trotz Verbot im Stau für eine Pinkelpause aussteigt, riskiert unter Umständen ein deutlich höheres Bußgeld. Lässt man das Auto einfach auf der Fahrbahn stehen, kann das als unerlaubtes Halten auf der Autobahn gewertet werden – Kostenpunkt laut Bußgeldkatalog: 35 Euro.

Noch teurer wird es, wenn das Auto länger als drei Minuten den fließenden Verkehr behindert. Dann gilt das rechtlich als Parken und wird mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Auch Wildpinkeln ist strafbar

Schließlich ist auch das Urinieren am Straßenrand oder in Büschen eine Ordnungswidrigkeit und kann je nach Kommune mit einem Bußgeld in unterschiedlicher Höhe geahndet werden. Eine Notdurft stellt in der Regel keinen rechtfertigenden Notstand dar.

Taschen-WC als Alternative

Wer häufiger unter Blasenschwäche leidet, kann als Alternative über die Anschaffung eines mobilen Taschen-WCs nachdenken. Diese Einwegtoiletten fangen den Urin in einem verschließbaren Beutel auf und können diskret entsorgt werden.

Am besten ist es aber, rechtzeitig die nächste Raststätte oder den nächsten Parkplatz anzusteuern. In den meisten Fällen löst sich ein Stau nach einiger Zeit ohnehin wieder auf. Defensives Fahren und etwas Geduld sind dann der beste Rat.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website