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TÜV ohne Fahrzeugschein: So müssen Sie bei der HU vorgehen


Wie teuer wird das Ganze?
TÜV ohne Fahrzeugschein: So müssen Sie vorgehen

Von t-online, mab

25.03.2024Lesedauer: 1 Min.
TÜV-Prüfung: Die HU gibt's nur mit Fahrzeugschein – notfalls mit einem Duplikat.Vergrößern des BildesTÜV-Prüfung: Die HU gibt's nur mit Fahrzeugschein – notfalls mit einem Duplikat. (Quelle: Lutz von Staegmann)
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Ein verschwundener Fahrzeugschein kann Ärger bereiten – vor allem, wenn die TÜV-Prüfung ansteht. Welche Lösung es gibt und wie teuer es wird, erfahren Sie hier.

Der Fahrzeugschein ist der Personalausweis Ihres Autos. Er muss immer dabei sein, selbst wenn Sie nur einen Meter fahren – und zwar im Original. Ein verschwundener Fahrzeugschein ist deshalb ein großes Problem. Zum Beispiel bei der Hauptuntersuchung (HU): Denn fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (so lautet die offizielle Bezeichnung), dann ist die technische Prüfung nicht möglich. Es gibt aber Lösungen für dieses Problem.

Fahrzeugbrief sicher verwahren

Anders ist es mit dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2): Er verrät, wer der Halter des Autos ist. Deshalb sollten Sie das Dokument immer sicher verwahren.

So gehen Sie vor, wenn der Fahrzeugschein weg ist

Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben oder er gestohlen wurde, brauchen Sie einen neuen. Befolgen Sie dafür am besten die folgenden Schritte:

  • Wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde. Informieren Sie sich vorher, ob Sie einen Termin benötigen.
  • Beantragen Sie ein Duplikat des Fahrzeugscheins. Dazu benötigen Sie: Ihren Ausweis oder Pass, eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Original-Fahrzeugscheins, eine Diebstahlsanzeige der Polizei, wenn das Dokument gestohlen wurde, den Nachweis über eine gültige HU und die Zulassungsbescheinigung Teil II.
  • Das Duplikat kostet zwölf Euro.
  • Melden Sie Ihr Fahrzeug bei einer Prüforganisation zur HU an. Mit dem Duplikat können Sie die Hauptuntersuchung problemlos durchführen lassen.
  • Nach erfolgreicher Prüfung ist Ihre HU wieder für zwei Jahre gültig.

Übrigens: Nicht nur der TÜV macht den TÜV. Denn bei der HU ist der Markt liberalisiert. Jeder anerkannte Sachverständige einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (ÜO) wie TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS kann die HU anbieten. Deren Preise müssen allerdings im gesamten Bundesland einheitlich sein.

Verwendete Quellen
  • service.berlin.de: Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen
  • praxistipp.focus.de: TÜV ohne Fahrzeugschein? So gehen Sie vor, wenn er weg ist
  • Eigene Recherche
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