"Unschuldige Bürger ärgern" Patzig bei Polizeikontrolle: Das kann teuer werden

Ein Autofahrer rauscht mit Tempo 113 über die Autobahn – erlaubt sind 80. Doch richtig teuer wird es erst später. Denn auch sein Verhalten bei der Kontrolle gefällt dem Gericht gar nicht.
Tempoverstöße haben ihren Preis, wenn man dabei erwischt wird. Das ist bekannt. Doch dass es noch teurer werden kann, wenn man sich bei einer Polizeikontrolle unkooperativ oder patzig verhält, zeigt ein aktuelles Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 3 ORbs 20/25-122 SsBs 5/25). Der ADAC hat den Fall öffentlich gemacht.
Ein Autofahrer war auf der Autobahn deutlich zu schnell unterwegs. Statt der erlaubten 80 km/h zeigte das Messgerät einer Zivilstreife 113 km/h. Auch innerorts hielt er sich nicht ans Limit, fuhr 23 km/h zu schnell. Doch was das Bußgeld am Ende in die Höhe trieb, war sein Verhalten bei der Kontrolle: Er schaltete den Motor erst nach mehrmaliger Aufforderung ab, hatte den Fahrzeugschein nicht dabei, nannte die Polizisten "Zeugen", sprach von "unschuldigen Bürgern", die "geärgert" würden – und dass sich die Polizei lieber um Demonstrationen kümmern solle.
Gericht sieht Regelabweichung – und erhöht die Strafe
Das Amtsgericht sah in diesem Verhalten eine klare Abweichung vom Regelfall – und erhöhte die Geldbuße um 25 Prozent. Begründung: Das sogenannte Nachtatverhalten – also das Verhalten nach dem eigentlichen Verstoß – kann bei der Bemessung der Strafe berücksichtigt werden. Die Verteidigung legte Rechtsbeschwerde ein. Das Kammergericht aber bestätigte das Urteil: Der Mann habe sich provokant und distanzlos verhalten, was eine Erhöhung der Geldbuße rechtfertige. Ergebnis: 580 Euro und zusätzlich 250 Euro Bußgeld. Die genaue Höhe liege im Ermessen des Gerichts.
Was Autofahrer bei einer Kontrolle wissen sollten
Der Fall zeigt: Wer auffällig wird, sollte bei einer Kontrolle besser tief durchatmen und sich beherrschen. Freundliches Verhalten kann Ärger vermeiden – auch wenn man sich im Recht glaubt. Denn Polizisten haben bei Ordnungswidrigkeiten einen Ermessensspielraum. Wer kooperiert, kommt oft glimpflicher davon.
Juristen raten zudem: Reden ist Silber, Schweigen oft Gold. Fragen wie "Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?" sollten möglichst knapp oder gar nicht beantwortet werden. Jede spontane Aussage kann als Schuldeingeständnis gewertet werden – mit juristischen Folgen.
Auch Beifahrer sind gut beraten, den Mund zu halten. Ein gut gemeinter Kommentar wie "Ich hab' doch gesagt, du sollst langsamer fahren" kann die Sache verschärfen. Und wer das Smartphone zückt und die Kontrolle filmt, sollte sich der rechtlichen Grauzone bewusst sein: Unter bestimmten Umständen kann das verboten sein.
Rechte, Pflichten – und wie man unnötigen Ärger vermeidet
Autofahrer müssen bei einer Verkehrskontrolle Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzeigen, auf Verlangen auch Warndreieck, Verbandkasten und Warnweste. Alkohol- und Drogentests sind freiwillig – können aber bei Verweigerung zu einer Blutentnahme führen, wenn ein konkreter Verdacht besteht. Der Kofferraum darf nicht einfach durchsucht werden – es sei denn, es gibt einen konkreten Anlass. Die Polizisten greifen jedoch manchmal zu einem einfachen Trick, um einen Blick in den Laderaum werfen zu können.
Kurzum: Wer sich korrekt, freundlich und möglichst wortkarg verhält, ist meist auf der sicheren Seite. Wer hingegen provoziert, riskiert mehr als nur ein Bußgeld – er liefert im Zweifel gleich noch ein Argument für dessen Erhöhung.
- Nachrichtenagentur dpa
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