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Alte Vignette: In diesen Ländern kann das teuer werden


Maut im Ausland
Alte Vignette noch drauf? In diesen Ländern kann das teuer werden

Von t-online, khe

Aktualisiert am 28.07.2025 - 07:43 UhrLesedauer: 2 Min.
Hartnäckige Vignette: Mit Wärme, Schaber und Reiniger ist sie schnell Geschichte.Vergrößern des Bildes
Alte Vignetten: Sind die Aufkleber abgelaufen, müssen sie entfernt werden. (Quelle: IMAGO/Daniel Scharinger)
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In einigen Ländern Europas ist eine Vignette nötig. Doch was passiert, wenn noch alte Vignetten die Windschutzscheibe zieren? Hier gibt es die Antwort.

In Ländern wie Österreich, Bulgarien, Slowenien oder der Schweiz ist die Fahrt auf Autobahnen mautpflichtig. Wird die Gebühr nicht bezahlt, kann es teuer werden. Ähnliches kann passieren, wenn Urlauber in mautpflichtigen Ländern mit ungültigen Vignetten unterwegs sind.

Warum sollten Sie alte Vignetten entfernen?

Nach dem Urlaub kleben die ausgedienten Vignetten häufig als Souvenir weiter an der Windschutzscheibe. Spätestens vor der nächsten Fahrt in die Ferien sollten Urlauber ihre abgelaufenen Vignetten aber entfernen. Das hat mehrere Gründe.

Alte Vignetten lassen sich leicht mit einem neuen Aufkleber verwechseln. Autofahrer können hier schnell Probleme bei Kontrollen bekommen. Einige Länder verhängen Bußgelder für ungültige Vignetten.

Zahlen müssen Autofahrer unter Umständen auch, wenn die Windschutzscheibe mit Vignetten großflächig beklebt ist. Die Behinderung der Sicht durch die Aufkleber wird als Sicherheitsrisiko eingestuft.

Alte Vignette am Auto – hier wird es teuer

In vielen Ländern macht es keinen Unterschied, ob Autofahrer mit einer alten Vignette oder komplett ohne Aufkleber unterwegs sind. Besonders teuer wird es für Urlauber in Slowenien. Bis zu 500 Euro können hier fällig werden.

Wer in Österreich auf mautpflichtigen Strecken mit alten Vignetten unterwegs ist und keinen aktuellen Aufkleber vorweisen kann, zahlt 120 Euro beim Auto und Wohnmobil oder 65 Euro bei Motorrädern. Die Strafe muss sofort vor Ort geleistet werden. Wer sich weigert, muss mit einem Verwaltungsstrafverfahren rechnen. Die Strafe kann mit 300 bis 3.000 Euro sehr teuer werden.

In der Schweiz ist es nicht direkt vorgeschrieben, alte Vignetten von der Autoscheibe zu entfernen. Die Frontscheibe muss aber eine uneingeschränkte Sicht gewähren. Gültige Vignetten zum Befahren von mautpflichtigen Strecken sind die Ausnahme.

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Gesetzlich vorgeschrieben ist in der Schweiz, dass sich das Verkehrsgeschehen 75 Zentimeter über dem Fahrersitz in einem Halbkreis von zwölf Metern uneingeschränkt überblicken lässt. Behindern alte Vignetten die Sicht, werden Bußgelder von circa 200 Franken verhängt. Das Strafmaß ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Wie entfernt man alte Vignetten?

Wer Vignetten schnell und rückstandslos entfernen möchte, benetzt die Aufkleber am besten mit Glasreiniger oder Spülmittel. Auch die Behandlung mit einem Föhn kann helfen, den Klebefilm zu lösen. An warmen Tagen löst sich der Klebstoff häufig besser vom Glas der Windschutzscheibe.

Verwendete Quellen
  • Archivmaterial

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