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Gesetz der Straße - Rettungswagen beschädigt Auto: Muss Besitzer selbst zahlen?


Gesetz der Straße
Rettungswagen beschädigt Auto: Muss Besitzer selbst zahlen?

Von dpa
16.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Aus guten Gründen sind Rettungswagen im Einsatz eilig unterwegs - doch auch dann gelten bestimmte Sorgfaltspflichten.Vergrößern des Bildes
Aus guten Gründen sind Rettungswagen im Einsatz eilig unterwegs - doch auch dann gelten bestimmte Sorgfaltspflichten. (Quelle: Nicolas Armer/dpa/dpa-tmn/Archivbild./dpa)
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Auch wer einen Rettungswagen steuert, muss auf der Einsatzfahrt Sorgfaltspflichten berücksichtigen. Kommt es etwa zu Schäden an parkenden Autos, könnten Fahrer oder Fahrerinnen ansonsten überwiegend haften müssen. Das zeigt ein Urteil (Az.:I-1 U 122/20) des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf, auf das der ADAC hinweist.

Besitzer verlangte Schadenersatz

Ein Fahrer eines Rettungswagens fuhr spät abends im Rahmen einer Einsatzfahrt in eine 90-Grad-Kurve. Mit einem dort parkenden Auto stieß er zusammen. Dessen Besitzer verlangte Schadenersatz, was die Versicherung des Rettungsfahrers aber zum Teil ablehnte. Das Argument: Den Besitzer habe überwiegend Schuld, da er sein Auto in dieser sehr scharfen Kurve abgestellt hatte. Nicht geklärt werden konnte, ob sich bei der Anfahrt ereignete oder dann, als die Rettung wieder vom Einsatzort wegfuhr.

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Schuld beim Rettungsfahrer

Das Gericht sah die überwiegende Schuld mit 75 Prozent beim Rettungswagenfahrer. Dieser hätte die Kurve nicht mit der notwendigen Sorgfalt befahren. Falls der Unfall bei der Einfahrt passierte, wäre das Tempo nicht angemessen gewesen. Ereignete sich der Zusammenstoß bei der Abfahrt beim Rückwärtsfahren, hätte der Fahrer nicht die dann erforderliche gesteigerte Sorgfalt beachtet. Der Pkw-Fahrer musste zu einem Viertel haften, da er in der sehr scharfen Kurve geparkt hatte. So hätte er die Kurve so verengt, dass eine Durchfahrt erschwert wurde.

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