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Klimaschutz Sofortprogramm: Kommt die Solardachpflicht für Neubauten?


Klimaschutz Sofortprogramm
Kommt die Solardachpflicht für Neubauten?

Von t-online, reuters
03.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Einfamilienhaus mit Solarzellen auf dem Dach: Laut dem Klimaschutz Sofortprogramm könnte es bald eine Pflicht für Solarzellen auf Neubauten geben.Vergrößern des BildesEin Einfamilienhaus mit Solarzellen auf dem Dach: Laut dem Klimaschutz Sofortprogramm könnte es bald eine Pflicht für Solarzellen auf Neubauten geben. (Quelle: U.J. Alexander)
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Die Bundesregierung reagiert beim Klimaschutz: In einem Entwurf für ein Sofortprogramm bringt sie eine Installationspflicht von Solarzellen für alle Neubauten ins Gespräch. Doch es regt sich bereits Widerstand.

Die Bundesregierung will Deutschland deutlich schärfere Vorgaben für Wind- und Solar-Energie bis 2030 in ihrem Klimaschutz-Sofortprogramm setzen. "Als Ziel für Windenergie an Land geht die Bundesregierung von einem Bedarf von 95 Gigawatt installierter Leistung aus, bei Photovoltaik von 150 Gigawatt", heißt es in dem Entwurf des "Klimaschutz-Sofortprogramms 2022".

In dem Entwurf, der aus dem Bundesfinanzministerium stammt, wird auch eine Pflicht für den Bau von Solarzellen bei allen Neubauten "und bei größeren Dachsanierungen" in Aussicht gestellt. Kai Warnecke, Chef des Verbands Haus & Grund, kritisiert die Überlegungen in der "Bild": „Das ist ein unkoordinierter Schnellschuss, der Bauen und Wohnen dramatisch verteuert.“ Es sei „lächerlich, eine Solardach-Pflicht einzuführen, ohne endlich den Verkauf des produzierten Stromes an die Bewohner des Hauses zu erlauben“.

Entwurf noch in der Abstimmung

Insgesamt umfasst das Vorhaben rund 7,8 Milliarden Euro für die nächsten fünf Jahre, rund 5,8 Milliarden Euro für 2022. Die größten Posten sind eine Aufstockung der Mittel für die Gebäudesanierung von 2,5 Milliarden Euro für nächstes Jahr und weitere zwei Milliarden für 2023. 1,8 Milliarden Euro sind für die E-Auto-Kaufprämien vorgesehen, wo mit einer stärker als geplanten Nachfrage gerechnet wird.

Der Haushalt muss allerdings noch beschlossen werden, was erst in der kommenden Wahlperiode der Fall sein wird. Zusätzliche verbindliche Regulierungen, die gesetzlich geregelt werden müssten, finden sich angesichts der auslaufenden Wahlperiode so auch nicht im Papier. Dieses hat das Finanzministerium jetzt in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben. Es soll Regierungskreisen zufolge am 23. Juni im Kabinett beschlossen werden.

Kein Tempolimit, weniger Geld für Radwege?

Allerdings finden sich im Programm eine Reihe von Vorhaben nicht, die im Pakt noch angekündigt wurden. Die Beteiligung der Vermieter an den CO2-Preis-Kosten wird zwar aufgeführt, steht aber aufgrund des Neins der Union vor dem Aus. Die angekündigte stärkere Ausrichtung der Kfz-Steuer am CO2-Ausstoß fehlt ebenso. Ein Tempolimit auf Autobahnen wird nicht aufgegriffen. Laut dem Finanzierungsplan, der dem Entwurf angehängt ist, will das Finanzministerium sogar die Mittel für den Radwege-Bau auf 100 Millionen Euro fast halbieren, offenbar weil das Geld schon in diesem Jahr wegen Bauverzögerungen nicht abfloss.

Eine stärker als geplante Erhöhung des CO2-Preises auf Sprit oder Heizöl wird nicht in Aussicht gestellt, die angepeilte Entlastung beim Strompreis wird ebenfalls nicht konkret gefasst: "Die Bundesregierung legt unter Federführung des Bundesfinanzministeriums Anfang 2022 einen Vorschlag für eine umfassende Reform der Abgaben, Umlagen und Steuern im Energiesystem vor", heißt es im Entwurf.

Verwendete Quellen
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