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Viersen: Gericht ordnet nach Wahl-Eklat Wiederholung an


Landrat in der Kritik
Wahl-Eklat in NRW: Gericht ordnet Wiederholung an

Von t-online, mam

28.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Verwaltungsgericht Düsseldorf (Symbolbild): Die Wahl in Viersen soll wiederholt werden.Vergrößern des BildesVerwaltungsgericht Düsseldorf (Symbolbild): Die Wahl in Viersen soll wiederholt werden. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)
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Nur knapp hatte Andreas Coenen 2020 die Landratswahl in Viersen gewonnen. Nun hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Wiederholung angeordnet. Der Grund: verdeckte Wahlwerbung einer Behörde.

Nach einer Klage der Linken muss der nordrhein-westfälische Kreis Viersen die Landratswahl von September 2020 für ungültig erklären und eine Neuwahl anordnen, Das habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, berichtet die "Rheinische Post".

Konkret geht es um die Wiederwahl von Amtsinhaber Andreas Coenen (CDU). Eine Woche vor der Wahl hatte die Kreisverwaltung eine vierseitige Anzeige in einem Anzeigenblatt veröffentlicht, in dem Coenen 17-mal erwähnt worden sei, berichtet die "Rheinische Post". Damit habe die Kreisverwaltung gegen die Neutralitätspflicht verstoßen, urteilte nun das Gericht. Diese verbietet es, sich als staatliches Organ mit einem Kandidaten zu identifizieren oder ihn zu unterstützen.

Gericht: Anzeige hat Wahl möglicherweise beeinflusst

Das Gericht sah in der Anzeige entgegen dieser Pflicht eine "verdeckte Wahlwerbung für den amtierenden Landrat", so die "Rheinische Post". Demnach kritisierte es, die Anzeige sei unter der Annahme veröffentlicht worden, dass der amtierende Landrat Coenen auch in der nächsten Legislaturperiode sein Amt ausüben werde. Dies könne den Ausgang der Wahl beeinflusst haben.

Sowohl die Linke als auch die Jusos im Kreis Viersen forderten Coenen nach dem Urteil zum Rücktritt auf. Auch die Kreis-SPD habe dem Landrat geraten, sein Amt vorerst ruhen zu lassen. Gegen das Urteil kann der Kreis Viersen Berufung einlegen.

Coenen hatte die Wahl mit 54,1 Prozent der Stimmen im ersten Wahlgang gewonnen. Christoph Saßen, unterlegener Landratskandidat der Linkspartei, forderte in der "Rheinischen Post": "Die Kosten für die Neuwahl muss er persönlich bezahlen."

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