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Corona-Regeln in Kanada: Frau führt eigenen Mann an der Leine Gassi


Skurrile Aktion in Kanada
Um Corona-Regeln zu umgehen: Frau führt Mann an Leine Gassi

Von afp
Aktualisiert am 12.01.2021Lesedauer: 1 Min.
Sherbrooke in Québec: Noch vier Wochen gilt in der Provinz die Ausgangssperre (Archivbild).Vergrößern des BildesSherbrooke in Québec: Noch vier Wochen gilt in der Provinz die Ausgangssperre (Archivbild). (Quelle: Alan Marsh/imago-images-bilder)
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Um die Corona-Regeln in der kanadischen Provinz Québec zu umgehen, griff eine Frau zu ungewöhnlichen Maßnahmen. Sie nahm ihren Mann kurzerhand als "Hund" an die Leine. Ein Bußgeld muss sie trotzdem zahlen.

Mit einer unkonventionellen Lösung wollte eine Kanadierin die Corona-bedingte Ausgangssperre in der Provinz Québec umgehen – und hat sich damit ein Bußgeld eingehandelt. Die Frau sei nach Beginn der Ausgangssperre um 20 Uhr im Freien gewesen und habe einen Mann an einer Leine geführt, teilte die Polizei mit. Auf ihren Verstoß gegen die Ausgangssperre angesprochen, habe die Frau mit ernster Miene erwidert, sie gehe Gassi "mit ihrem Hund".

Der Fall ereignete sich den Angaben zufolge in der 150 Kilometer östlich von Montréal gelegenen Stadt Sherbrooke. Die Beamten hätten den Eindruck gehabt, dass die Frau sie "auf die Probe stellen" wolle, sagte Polizeisprecherin Isabelle Gendron. Die Spaziergängerin müsse nun ein Bußgeld in Höhe von 1.500 kanadischen Dollar (967 Euro) zahlen.

Frau will Einschränkungen nicht hinnehmen

Die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit aus Infektionsschutzgründen akzeptieren wollte die Frau jedoch nicht, wie Gendron sagte: Den Polizisten habe sie gesagt, dass sie vorhabe, während des Lockdowns jeden Abend auf die Straße zu gehen.

Die Polizisten stoppten demnach bei der Kontrolle der Ausgangssperre in Sherbrooke auch einen betrunkenen Kraftfahrer. Dieser habe angegeben, er habe "sehen wollen, wie es ist, während der Ausgangssperre draußen zu sein", sagte Gendron.

Die Bewohner der Provinz Québec dürfen ihre Wohnungen wegen der Corona-Pandemie zwischen 20 und 5 Uhr nur in Ausnahmefällen verlassen. Die Regelung gilt noch vier Wochen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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