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NRW muss Angestellte für Tönnies-Quarantäne entschädigen


Gericht entscheidet
NRW muss Angestellte für Tönnies-Quarantäne entschädigen

Von dpa
27.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Das Fleischwerk von Tönnies in Rheda-Wiedenbrück: Nach einem großen Corona-Ausbruch ordnete das Land NRW die Stilllegung an.Vergrößern des BildesDas Fleischwerk von Tönnies in Rheda-Wiedenbrück: Nach einem großen Corona-Ausbruch ordnete das Land NRW die Stilllegung an. (Quelle: Kirchner-Media/imago-images-bilder)
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Im Frühjahr 2020 ordnete Nordrhein-Westfalen die Schließung von Standorten des Fleischkonzerns Tönnies an. Die Kosten sollten aber die betroffenen Unternehmen tragen. Nun fällt ein erstes Urteil gegen das Land aus.

Nach der coronabedingten Betriebsstilllegung und Quarantäne für zahlreiche Mitarbeiter beim Fleischverarbeiter Tönnies im Frühjahr 2020 muss das Land NRW in zwei Fällen Entschädigung zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden, wie es am Donnerstag mitteilte.

Es waren die ersten Fälle dieser Art, die vor Gericht entschieden wurden. Mehr als 4.500 juristisch ähnliche Fälle lägen noch beim Verwaltungsgericht Minden, sagte eine Gerichtssprecherin. Mehr als 3.000 sind es nach Auskunft eines Sprechers etwa beim Verwaltungsgericht in Münster.

Land sah Fehler beim Unternehmen

Es gehe bei den jetzt entschiedenen Fällen um zwei Subunternehmen, die mit eigenen Mitarbeitern auf dem Gelände von Tönnies gearbeitet haben, sagte die Mindener Sprecherin. Tönnies selbst sei nicht direkt involviert.

Die beiden Mitarbeiter seien im Juni und Juli – wie viele ihrer Kollegen – jeweils mehrere Wochen auf Anordnung des Kreises in Quarantäne gegangen. Die Subunternehmen hätten den Lohn plus Sozialabgaben in der Zeit von jeweils rund 1.000 Euro weiterbezahlt, das Geld aber vom Land zurückgefordert. Das habe das Land verweigert und den Unternehmen vorgeworfen, die Mitarbeiter nicht ausreichend am Arbeitsplatz geschützt zu haben. In der Folge sei es zu Corona-Infektionen gekommen. Daher gebe es auch keinen Anspruch auf eine Lohn-Entschädigung aus dem Infektionsschutzgesetz.

Das Mindener Gericht folgte dieser Auffassung des Landes nicht. Eine Begründung für die Entscheidung nannte das Gericht zunächst nicht. Dafür müsse die schriftliche Fassung des Urteils abgewartet werden, sagte die Sprecherin.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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