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Tötungsfall in Augsburg: Verteidiger will Bundesgericht einschalten


Feuerwehrmann erschlagen
Augsburger Tötungsfall: Anwalt prüft Bundesgericht einzuschalten

Von dpa
Aktualisiert am 02.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Kerzen am Königsplatz: In Augsburg ist ein Feuerwehrmann getötet worden. (Archivbild)Vergrößern des BildesKerzen am Königsplatz: In Augsburg ist ein Feuerwehrmann getötet worden. (Archivbild) (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa-bilder)
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Nach der Tötung eines Feuerwehrmannes in Augsburg sitzen sieben Verdächtige in U-Haft. Der Vater eines Beschuldigten will dagegen vorgehen – und zieht womöglich vor das Bundesverfassungsgericht.

Im Augsburger Tötungsfall vom Nikolaustag erwägt Verteidiger Felix Dimpfl, das Bundesverfassungsgericht um Prüfung zu bitten, ob die erneut angeordnete Untersuchungshaft rechtens ist. Der Vater eines 17-Jährigen, dem Beihilfe zum Totschlag vorgeworfen wird, habe seine Kanzlei beauftragt, den Gang nach Karlsruhe zu prüfen. Dafür habe er vier Wochen nach der Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) Zeit, also bis zum 24. Januar.

Das OLG hatte am Freitag eine Entscheidung des Landgerichts Augsburg revidiert, das den 17-Jährigen und fünf weitere der Beihilfe beschuldigte Jugendliche und junge Männer aus der U-Haft entlassen hatte. Sie waren am Nikolaustag auf dem Augsburger Königsplatz, als ein Siebter aus der Gruppe einen 49-Jährigen mit einem Schlag getötet haben soll.

Landgericht sieht keine Fluchtgefahr

Der 17-jährige mutmaßliche Haupttäter, der die deutsche, türkische und libanesische Staatsbürgerschaft hat, sitzt weiterhin wegen Totschlags in U-Haft. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, auch weil das Opfer bei der Berufsfeuerwehr gewesen war. Während das Landgericht keine Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr sah, begründete das OLG die gegenteilige Entscheidung genau damit.

Dimpfl sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Bundesverfassungsgericht könne prüfen, ob Grundrechte wie das Recht auf ein faires Verfahren oder Freiheitsgrundrechte verletzt wurden. "Es muss jedem die Möglichkeit gegeben werden, sich rechtmäßig zu verhalten", argumentierte er. Der Vorfall sei aber so plötzlich passiert, dass niemand der Umstehenden habe reagieren können. "Das war eine spontane Tat. Die bloße Anwesenheit ohne Möglichkeit, sich entfernen zu können, kann ja nicht strafbar sein", sagte Dimpfl.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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