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Eigenbedarf: Seniorin muss nach 37 Jahren aus ihrer Wohnung in Berlin ausziehen


Vor Gericht geeinigt
Eigenbedarfskündigung nach 37 Jahren: Seniorin zieht aus

Von t-online, cch

Aktualisiert am 21.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Altbau in Berlin-KreuzbergVergrößern des BildesEin Altbau in Berlin-Kreuzberg (Symbolbild): Eine Seniorin muss nach Jahrzehnten aus ihrer Wohnung raus. (Quelle: imago/Caro)
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Einer Rentnerin wurde nach fast vier Jahrzehnten gekündigt. Nun einigten sich die Parteien vor Gericht. Richtig zufrieden sind die Vertreter der Mieterin nicht.

Vor knapp 37 Jahren zog die 68-jährige Giovanna in ihre Wohnung in Berlin-Kreuzberg. Nun muss sie wegen einer Eigenbedarfskündigung raus. Vor Gericht einigte sie sich am Donnerstag mit dem Vermieter, dass sie zum Ende des Jahres auszieht, dafür aber 30.000 Euro erhält.

Für Rechtsanwalt Benjamin Hersch ist das im Sinne seiner Mandantin zwar eine gute Lösung, dennoch habe es einen bitteren Beigeschmack: "Die Mandantin wäre gerne in ihrer Wohnung geblieben und hätte gerne selbst entschieden, ob sie auszieht oder nicht", sagt er im Gespräch mit t-online.

Die Wohnung ist 2021 von dem jetzigen Eigentümer gekauft worden, erklärt Hersch. Kurz danach kündigte dieser der Mieterin. Er meldete Eigenbedarf an, da sein Sohn aus Bayern nach Berlin kommen wolle, um hier zu studieren. Moheb Shafaqyar, Bezirksverordneter der Linken in Friedrichshain-Kreuzberg, spricht auf Twitter davon, dass der junge Mann für ein Praktikum im Bundestag nach Berlin kommen wolle.

Anwalt: "Diesen Fall finde ich besonders krass"

Für Rechtsanwalt Hersch ist der Fall besonders kritisch. "Ich habe viele Fälle dieser Art, aber diesen finde ich besonders krass", sagt er. "Es geht hier um eine arme Rentnerin, die 37 Jahre lang in ihrer Wohnung gewohnt hat, und nun gekündigt werden soll – für einen 18-Jährigen, der neu nach Berlin zieht, um zu studieren." Die 68-Jährige zahlt laut "Berliner Morgenpost" für die 51 Quadratmeter große Wohnung 378 Euro Miete.

Auch die Berliner Abgeordnete Elif Eralp (Linke) war am Donnerstag am Gericht. Sie sei mit dem Vergleich nicht zufrieden. Es sei zwar nachvollziehbar, dass die Mieterin das Angebot angenommen habe. "Schließlich handelt es sich um eine relativ prekär lebende Frau. Das Risiko, die Klage zu verlieren und ohne finanzielle Unterstützung geräumt zu werden, war sehr hoch", sagt die Politikerin und Juristin. "Dennoch lässt einen das mit einem unguten Gefühl zurück, weil sie einfach ihr Zuhause verloren hat. Und diese Fälle sind sehr häufig in Berlin."

Linkspartei fordert Einschränkungen bei Eigenbedarfskündigungen

Ein Urteil, das der Mieterin recht gegeben hätte, hätte auch eine Abschreckungswirkung gehabt, so Eralp. Sie fordert mit ihrer Partei, Eigenbedarfskündigungen massiv einzuschränken. Das sei insbesondere da notwendig, wo es um Mietwohnungen geht, die in Eigenbedarf umgewandelt werden.

Zudem will sie, dass Ältere und Menschen mit einer Erkrankung vor einer solchen Räumung geschützt sind. Und eine Kündigung wegen Eigenbedarfs sollte nur für die nächsten Angehörigen möglich sein. "Das einzige, das helfen kann, ist, das BGB diesbezüglich zu schärfen", so Eralp.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Rechtsanwalt Benjamin Hersch
  • Telefonat mit Elif Eralp
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