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"Reichsbürger"-Richterin Malsack-Winkemann verliert nach Razzia ihr Amt


Frühere AfD-Abgeordnete
Reichsbürger wollten sie als Ministerin: Richterin verliert Amt

Von t-online, nhe

Aktualisiert am 16.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Birgit Malsack-Winkemann bei einer Rede: Sie darf nicht mehr als Richterin arbeiten.Vergrößern des BildesBirgit Malsack-Winkemann bei einer Rede: Sie darf nicht mehr als Richterin arbeiten. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Drei Monate nach ihrer Festnahme hat das Berliner Richterdienstgericht die Richterin Birgit Malsack-Winkemann vorläufig des Diensts enthoben.

Die bei einer Großrazzia gegen die "Reichsbürger"-Szene inhaftierte Berliner Juristin Birgit Malsack-Winkemann darf vorerst nicht weiter als Richterin tätig sein. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem dienstgerichtlichen Verfahren entschieden, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte. Gegen sie läuft seitdem ein Disziplinarverfahren.

Zudem werden der Richterin die monatlichen Dienstbezüge um 50 Prozent gekürzt. Dabei sei der gesetzliche Rahmen ausgeschöpft worden. Das Gericht folgte damit einem entsprechenden Antrag der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung. Gegen den Beschluss sei innerhalb von zwei Wochen eine Beschwerde beim Dienstgerichtshof am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) möglich, hieß es.

Tatverdacht: Mitglied in einer terroristischen Vereinigung

Bei ihr besteht der dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, so das Verwaltungsgericht. Der Gruppierung soll sie mindestens seit Februar 2022 angehört haben. Ziel sei die Beseitigung der Staats-und Verfassungsordnung der Bundesrepublik gewesen. Die Richterin sollte dort das Ressort "Justiz" übernehmen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Das Dienstgericht geht nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand davon aus, dass das eingeleitete Disziplinarverfahren dazu führt, dass Malsack-Winkemann das Richteramt dauerhaft nicht mehr ausüben darf. "Denn eine Richterin, die sich einem auf die Durchführung eines gewaltsamen Staatsstreiches gerichteten Geheimbündnis anschließe, breche den von ihr geleisteten Eid auf das Grundgesetz in besonders schwerer Weise und sei deshalb aus dem Dienst zu entfernen", hieß es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts.

"Brandgefährliche Person"

Die Unschuldsvermutung stehe einer Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren nicht entgegen. "Die Entscheidung bestätigt vollumfänglich meine Annahme, dass es sich hier um eine brandgefährliche Person handelt, die im Richterdienst in Berlin nichts verloren hat", kommentierte Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) die Entscheidung des Gerichts. Kreck hatte seinerzeit vergeblich versucht, die Rückkehr von Malsack-Winkemann in den Richterdienst zu verhindern.

Malsack-Winkemann, von 2017 bis 2021 im Bundestag für die AfD, kehrte 2022 in den Richterdienst zurück. Im vergangenen Dezember wurde sie bei einer Großrazzia verhaftet und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Verwendete Quellen
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