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"Letzten Generation"-Aktivisten dürfen nicht in Parlamentsgebäude in Berlin


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"Letzte Generation" darf Parlamentsgebäude nicht betreten

Von t-online, ChD

17.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Aktivisten von "Die Letzte Generation" vor dem Bundestag: Gespräche mit Abgeordneten dürfen nicht im Parlament stattfinden.
Aktivisten von "Die Letzte Generation" vor dem Bundestag: Gespräche mit Abgeordneten dürfen nicht im Parlament stattfinden. (Quelle: Reto Klar)
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Ob als "Klimaterroristen" beschimpft oder als "Klimakleber" – die "Letzte Generation" findet Gehör. Doch der Bundestag will sie nicht.

Die Aktivistengruppe "Letzte Generation" darf als solche nicht mehr in den Bundestag. Zwar wurden Aktivisten der "Letzten Generation" seit vergangenem Herbst bereits wiederholt von Abgeordneten des Bundestags eingeladen, doch durften sie in allen Fällen das Parlament nicht betreten. Der Zutritt wurde ihnen verweigert, die Treffen fanden also außerhalb des Gebäudes statt. Zuerst berichtete der "Spiegel".

Als Grund für das Zutrittsverbot gibt die Bundestagsverwaltung an, dass ein Zweifel an der "Zuverlässigkeit der Aktivisten" bestehe, wie ein Sprecher erklärte. Mitglieder der Protestgruppe seien bereits wegen Blockade- oder Sabotage-Aktionen aufgefallen, was wiederum zu Sicherheitsbedenken und dem de-facto-Verbot führe.

Parlament eigentlich ein Ort "für offenen Austausch"

Nach den Angriffen anderer Gruppen wie den "Reichsbürgern", "Querdenkern" und Rechtsextremisten, welche als Gäste den Bundestag betreten hatten, verschärfte die Parlamentsverwaltung die Zutrittsregeln.

Mitglieder der "Letzten Generation" und auch Abgeordnete zeigen Unverständnis bezüglich der gegen die Aktivisten gerichteten Zugangsbeschränkungen. Grünen-Abgeordneter Johannes Wagner etwa meint: "Dialog ausgerechnet im Bundestag pauschal zu unterbinden, halte ich für problematisch".

Der Politiker hatte die "Letzte Generation" eigentlich zum Gespräch ins Parlament eingeladen. Auch die Aktivistengruppe äußerte sich kritisch, sie würden versprechen, "niemals Störaktionen zu planen oder durchzuführen, wenn wir als Gäste im Bundestag eingeladen sind".

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Verwendete Quellen
  • Vorabmeldung vom Spiegel vom 17. März 2023
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