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AfD-Polizist von versuchtem Geheimnisverrat freigesprochen: Richter zweifelt


Nach Breitscheidplatz-Attentat
Geheimnisverrat? AfD-Polizist freigesprochen – Richter zweifelt

Von Jannik Läkamp

Aktualisiert am 17.03.2023Lesedauer: 3 Min.
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Detlef M. und sein Anwalt Ribet Buse: Der Angeklagte wurde freigesprochen.Vergrößern des Bildes
Detlef M. und sein Anwalt Ribet Buse: Der Angeklagte wurde freigesprochen. (Quelle: Jannik Läkamp/t-online)

Ein Polizist soll Ermittlungsergebnisse zum Breitscheidplatz-Attentat in einer AfD-Chatgruppe geteilt haben. Nun wurde er freigesprochen – trotz Zweifeln des Richters.

Am Freitagmittag wurde ein Polizist vom Vorwurf des versuchten Geheimnisverrats freigesprochen. Der 58-jährige Detlef M. hatte nach dem Anschlag auf den Breitscheidplatz 2016 durch Anis Amri Informationen zu den Ermittlungen in einer Telegram-Chatgruppe geteilt. Mitglieder der Gruppe waren Personen, die sich – wie der Angeklagte – für die AfD in Neukölln engagierten.

Anis Amri hatte am 19. Dezember 2016 einen Lastwagen in den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz an der Berliner Gedächtniskirche gesteuert. Infolge des Anschlags starben 13 Menschen.

M. teilte in dem Chat Details zum Ablauf des Terroranschlags. Dies gestand er auch im Laufe der Verhandlung am Freitag. Er schrieb etwa, dass der polnische Lkw-Fahrer, den Amri tötete und dessen Lkw er für die Tat benutzte, sich vor seiner Tötung gewehrt hatte. M. textete dazu: "Also im Moment ist der Pole der Held".

In dem Chatverlauf vermittelte M. den Eindruck, die weitergegebenen Informationen aus polizeiinternen Quellen bekommen zu haben. Im weiteren Verlauf der digitalen Unterhaltung fiel auch der Satz "Ich gehe jetzt zur Arbeit, mal sehen, was es dann für Infos gibt." Außerdem drängte M. in dem Chatverlauf darauf, die Informationen keinesfalls nach außen dringen zu lassen. "Sonst gibt es keine neuen Informationen. So sind die Spielregeln."

Berliner Polizist: "Wollte sich profilieren"

Zu dem Zeitpunkt, als M. die brisanten Nachrichten an seine AfD-Chatgruppe schickte, waren die Informationen jedoch bereits in der Welt – die "Bild"-Zeitung hatte kurz zuvor ausführlich darüber berichtet. Deshalb hatte Staatsanwältin Tombrink die Anklage nur wegen des Versuchs von Geheimnisverrat erhoben.

Seiner Aussage zufolge hatte M. von dem Bericht gewusst, sich mit seinen Informationen auch darauf bezogen. Warum er dennoch so tat, als hätte er Interna weitergeschickt, erklärte er damit, dass er "mehr Disziplin" in die Gruppe bringen wolle – und dafür eine besonders starke Position als vertrauenswürdige Person und Geheimnisträger gebraucht hätte. Er habe sich profilieren wollen. "Er wollte halt etwas angeben", so sein Verteidiger Ribet Buse dazu.

Sein Drängen auf Geheimhaltung begründete der Polizist damit, dass sein Engagement für die AfD zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt gewesen sei und nicht aufgedeckt werden sollte. Bei Nachfragen zu seiner Aussage und den genauen Motiven und Hintergründen kam M. immer wieder ins Stocken, bestand jedoch darauf, gewusst zu haben, keine Dienstinterna weitergegeben zu haben, sondern dass er lediglich diesen Eindruck habe erwecken wollen.

Richter: "Schön ist die Sache nicht"

Auch wenn die Staatsanwältin an der Einlassung des Angeklagten stellenweise Zweifel hegte, konnte sie die Aussage nicht widerlegen. So forderte sie einen Freispruch. Dennoch drängte sie in ihrem Schlussplädoyer darauf, den Fall polizeiintern weiter zu untersuchen. "Er hat absichtlich den Eindruck erweckt, Dienstgeheimnisse weitergegeben zu haben." Für die anwesenden Prozessbeobachter wenig überraschend, plädierten auch M.s Verteidiger und sein Mandant auf einen Freispruch.

Richter Berkholz folgte dem und sprach den Polizisten frei. In seiner Urteilsbegründung fand er jedoch klare Worte. "Schön ist die Sache auch nicht, wenn man Ihrer Aussage folgt. Sie wollten sich demnach profilieren, Ihren Status stärken, Sie wollten sich aufspielen. Keine schöne Sache." Außerdem spreche der Chat laut dem Richter eindeutig gegen M.

Für eine Verurteilung aber hätte dem Polizisten zum einen nachgewiesen werden müssen, dass er in dem Glauben gewesen war, über geheime Informationen zu verfügen, also etwa den "Bild"-Artikel nicht gekannt zu haben. Zum anderen hätte bewiesen werden müssen, dass der Polizist die Informationen in der Absicht des Geheimnisverrats weitergegeben hatte. "Wir können aber nicht in Ihren Kopf reinschauen", so Berkholz. Das geschriebene Wort reiche – nach dem, was der Angeklagte zu dem Chat ausgesagt hatte – dafür nicht aus.

"Es kann so gewesen sein, wie Sie in ihrer Aussage behauptet haben. Es kann auch genau andersrum gewesen sein. Dann hätten Sie sich strafbar gemacht. Das kann ich Ihnen aber nicht nachweisen", begründete der Richter den Freispruch.

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
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