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"Letzte Generation" nicht schuld an Tod von Radfahrerin in Berlin


Laut Staatsanwaltschaft
"Letzte Generation" nicht schuld an Tod von Radfahrerin

Von t-online, jse

Aktualisiert am 13.04.2023Lesedauer: 1 Min.
Mahnwache für die getötete Radfahrerin (Archivbild): Aktivisten der "Letzten Generation" hatten Rettungsfahrzeuge aufgehalten.Vergrößern des BildesMahnwache für die getötete Radfahrerin (Archivbild): Aktivisten der "Letzten Generation" hatten Rettungsfahrzeuge aufgehalten. (Quelle: Stefan Boness/Ipon/imago-images-bilder)
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Nach einer Blockade der "Letzten Generation" war eine Radfahrerin gestorben. Nun werden die Klimaaktivisten angeklagt – allerdings nicht für ein Tötungsdelikt.

Im Oktober 2022 starb eine Radfahrerin nach einem Unfall mit einem Betonmischer. Zeitgleich blockierten Klimaaktivisten der "Letzten Generation" die A100 – es entstand ein Stau, in dem auch Rettungsfahrzeuge standen.

Nun, so die Sicht der Staatsanwaltschaft, ist klar: Trotz der Blockade tragen die zwei Klimaaktivisten keine Verantwortung am Tod der 44-Jährigen. Sie werden zwar wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt, nicht aber wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts.

Staatsanwaltschaft: Rüstwagen war nicht nötig

Der Rückstau auf der A100 habe zwar das Eintreffen zweier Fahrzeuge verzögert, so die Staatsanwaltschaft – ein Einsatzleiterfahrzeug habe drei, ein Rüstwagen acht Minuten verloren.

Allerdings seien beide Fahrzeuge nicht für die Bergung der 44-Jährigen notwenig gewesen. "Die Notärztin hatte bereits – notfallmedizinisch vollkommen korrekt – entschieden, dass eine Anhebung des Betonmischers durch den Rüstwagen den Zustand der Fahrradfahrerin eher noch verschlechtert hätte", schreibt die Staatsanwaltschaft.

Es sei sinnvoller gewesen, den Lkw wegzufahren und so die Frau sofort zu retten. "Zudem ergab die Obduktion, dass die Fahrradfahrerin durch den Unfall mit dem Betonmischer bereits so schwere Verletzungen erlitten hatte, dass ihr Leben ohnehin nicht mehr hätte gerettet werden können."

Verwendete Quellen
  • berlin.de: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom 13. März 2023
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