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Berlin: Angriff mit Kettensäge: Mutmaßlicher Täter soll in Psychiatrie


Mann das Gesicht zerfetzt
Tödlicher Angriff mit Kettensäge: Mutmaßlicher Täter soll in Psychiatrie

Von t-online, jl

Aktualisiert am 18.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Arbeit mit einer Kettensäge: Eine Motorsäge ist ein anspruchsvolles Werkzeug. Wir geben Tipps, wie Sie die richtige Kettensäge finden.Vergrößern des BildesEine Kettensäge (Symbolbild): Eine Frau war getötet, ein Mann schwer verletzt worden. (Quelle: mediaphotos/getty-images-bilder)
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Ein Mann tötete seine Nachbarin und verletzte ihren Partner schwer. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge soll er nicht schuldfähig sein.

Ein 35 Jahre alter Mann, der im Januar seine 52 Jahre alte Nachbarin mit einer Machete getötet und deren 52-jährigen Lebensgefährten mit einer Kettensäge schwer verletzt haben soll, muss sich nun vor dem Landgericht Berlin verantworten, teilte die Berliner Staatsanwaltschaft mit.

Die Staatsanwaltschaft hat einen Antrag auf ein Sicherungsverfahren eingereicht. Ziel ist es, den Beschuldigten in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Vorgeworfen werden ihm Totschlag, versuchter Mord zur Ermöglichung einer anderen Straftat und gefährliche Körperverletzung. Außerdem muss er sich wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Mehr zu dem Fall lesen Sie hier.

Einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten zufolge soll der Mann bei der Tat aufgrund einer Krankheit nicht schuldfähig gewesen sein. Er soll in der Nacht zum 6. Januar mithilfe einer Kettensäge versucht haben, in die Nachbarwohnung zu gelangen. Eine Machete und drei Messer soll er ebenfalls bei sich gehabt haben. Der Lebensgefährte der Nachbarin habe versucht, den Beschuldigten wegzudrängen.

Tat in Berlin: Kettensäge, Machete, Messer und Molotovcocktails

Dabei soll er in die laufende Kettensäge gegriffen und bereits dadurch erhebliche Verletzungen erlitten haben. Weitere Schnittverletzungen soll ihm der Beschuldigte bewusst ebenfalls mit der Kettensäge beigebracht haben. In der Annahme, den Mann tödlich verletzt zu haben, soll der Beschuldigte dann die Nachbarin mit der Machete getötet haben. Die Frau soll noch vor Ort gestorben sein.

Fünf Wein- und Spirituosenflaschen, die der Beschuldigte schon zuvor mit Benzin und Stoffstücken zu sogenannten "Molotow-Cocktails" umfunktioniert und im Hausflur entzündet haben soll, konnten von der Polizei noch rechtzeitig gelöscht werden.

Nach deutschem Recht kommt im Fall einer Schuldunfähigkeit ein normales Strafverfahren nicht in Betracht. Stattdessen wird in einem Sicherungsverfahren darüber entschieden, ob ein Beschuldigter wegen anhaltender Gefährlichkeit in einer Psychiatrie untergebracht werden soll. Der Aufenthalt dort ist zeitlich zunächst nicht begrenzt.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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