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Abenteuerliche Ostsee-Jagd: Bewaffnete flüchten 100 Kilometer vor Polizei


Plötzliches Ende in Mecklenburg-Vorpommern
Betrunkenes und bewaffnetes Duo flüchtet 100 Kilometer vor Polizei

Von dpa
Aktualisiert am 19.06.2023Lesedauer: 1 Min.
Einsatzwagen der Polizei (Symbolfoto): Die Beamten wollten die Verfolgung schon aufgeben.Vergrößern des BildesEinsatzwagen der Polizei (Symbolfoto): Die Beamten wollten die Verfolgung schon aufgeben. (Quelle: Maximilian Koch)
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Abenteuerliche Jagd am Wochenende an der Ostseeküste: Dort verfolgte die Polizei ein Duo über 100 Kilometer. Die beiden hatten gute Gründe, nicht erwischt zu werden.

Ein betrunkener und bewaffneter Autofahrer hat sich mit der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern eine rund 100 Kilometer lange Verfolgungsjagd geliefert – und ist schließlich im Straßengraben gelandet. Im Auto wurden eine Schreckschusswaffe mit Munition sowie ein Baseballschläger sichergestellt, wie die Polizei am Sonntag mitteilte.

Der 45-Jährige musste den Führerschein abgeben. Sein Beifahrer, der zwischendurch auch gefahren sein soll, hat gar keinen.

Der 45-Jährige war am Samstag von einem Zeugen bei Greifswald als rücksichtsloser Fahrer beobachtet und gemeldet worden. Als die Polizei den Wagen auf der Autobahn 20 stoppen wollte, raste der Fahrer mit bis zu 210 km/h Richtung Rostock davon. Beamte wollten ihn zwischenzeitlich überholen – dies habe der Raser durch Hin- und Herfahren verhindert, sagte ein Polizeisprecher.

Polizei ermittelt wegen zahlreicher Delikte

Später wollten die Ermittler die Verfolgung schon abbrechen, als der Flüchtende die A20 verließ, auf eine Bundesstraße fuhr und dort andere rücksichtslos überholt und rote Ampelsignale ignoriert haben soll.

Kurz darauf war die Verfolgungsjagd jedoch urplötzlich vorbei: Auf einmal überschlug sich der Wagen und landete im Graben. Wie es dazu kam, war in der Nacht zu Montag unklar.

Beim Fahrer wurden 2,1 Promille Atemalkohol gemessen, auch der Beifahrer war angetrunken. Die Polizei ermittelt wegen Nötigung im Straßenverkehr, Verkehrsgefährdung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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