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Berlin: RBB muss gefeuertem Direktor Hunderttausende Euro zahlen


Mehr als 100.000 Euro im Jahr
RBB muss gefeuertem Direktor Ruhegeld zahlen

Von t-online, yer

08.01.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0369881263Vergrößern des BildesRBB-Gebäude in Berlin (Archivbild): Der Sender kann gegen das Urteil Berufung einlegen. (Quelle: IMAGO/Fotostand / Reuhl)
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Einem ehemaligen RBB-Direktor stehen Hunderttausende Euro zu. Er gewann vor dem Arbeitsgericht gegen seinen Ex-Arbeitgeber.

Der RBB hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Berlin entschied am Mittwoch, dass der Sender dem geschassten Produktions- und Betriebsdirektor Christoph Augenstein Ruhegeld zahlen muss. Die Ruhegeld-Regelung sei nicht sittenwidrig, teilte das Gericht am Montag mit.

Augenstein war im Februar 2023 fristlos entlassen worden. Er gehörte zu den noch letzten verbliebenen Mitgliedern der Geschäftsleitung um die bereits im Jahr 2022 fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger. Der RBB war im Sommer 2022 in eine Krise um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung gestürzt.

8.900 Euro im Monat soll Augenstein bekommen

Nach Angaben des Gerichts sieht die in Augensteins Arbeitsvertrag festgelegte Ruhegeld-Vereinbarung vor, dass er ab Ende seiner Befristung bis zum Beginn der Rente im September 2030 monatlich etwa 8.900 Euro erhält. Pro Jahr sind das mehr als 100.000 Euro. Danach steht ihm ein Altersruhegeld zu. Laut RBB24 muss der Sender außerdem Gehalt nachzahlen, das mit der fristlosen Kündigung einbehalten wurde.

Auch unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, denen der RBB als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt verpflichtet sei, liege kein grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung vor, teilte das Gericht mit. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig, es kann dagegen Berufung eingelegt werden.

Ermittlungen gegen Schlesinger laufen immer noch

Die juristische Aufarbeitung der RBB-Krise wird derweil weiter andauern. Nach wie vor ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin gegen Ex-Intendantin Schlesinger, die die Vorwürfe zurückgewiesen hatte. Es gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss die Unschuldsvermutung. Zu Jahresbeginn hatte die Generalstaatsanwaltschaft auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie noch Unterlagen auswerte. Ein ungefährer Zeitpunkt für eine Entscheidung zu den Ermittlungen sei noch nicht absehbar.

Vor dem Landgericht Berlin läuft zudem ein Rechtsstreit zwischen Schlesinger und RBB, ein Verhandlungstermin ist noch nicht bekannt. Es geht dabei auch um Ruhegeld-Regelungen. Schlesinger hatte gegen den RBB geklagt. Der Sender fordert im Gegenzug mehr als eine Viertelmillion Euro von der früheren Intendantin zurück.

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