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Berlin | Nackte Brüste auf Wasserspielplatz: Klägerin erhält Entschädigung


Prozess beendet
Nackte Brüste auf Wasserspielplatz: Klägerin erhält geringe Entschädigung

Von t-online, ksi

02.02.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 169939612Vergrößern des BildesKlägerin Gabrielle Lebreton im Landgericht Berlin: Der Prozess um nackte Brüste auf Wasserspielplatz ist zu Ende gegangen. (Quelle: Imago)
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Der Rechtsstreit um entblößte Brüste auf einem Wasserspielplatz ist beigelegt. Der Klägerin wurde deutlich weniger Geld zugesprochen, als sie gefordert hatte.

Der Prozess um einen Streit auf einem Berliner Wasserspielplatz ist nach mehr als zweieinhalb Jahren zu Ende gegangen. Das Kammergericht sprach der Klägerin Gabrielle Lebreton 750 Euro plus Zinsen zu. Außerdem muss sie laut Urteil die Kosten des Verfahrens tragen.

Lebreton forderte vom Land Berlin mindestens 10.000 Euro. Gegen die Entscheidung sei kein Rechtsmittel möglich, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Die Klägerin berief sich auf das Antidiskriminierungsgesetz (LADG), das Menschen vor Diskriminierung durch Behörden schützen und Schadenersatzansprüche ermöglichen soll.

Die damals 38-Jährige hatte im Juni 2021 den Wasserspielplatz "Plansche" im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick besucht und sich dort oben ohne auf eine Decke gesetzt. Nachdem sich ein Mann an dem Anblick gestört hatte, forderten Wachleute die Frau auf, sich zu bedecken, was sie jedoch nicht tat. Schließlich wurde die Polizei gerufen. Lebreton beschwerte sich daraufhin bei einer Antidiskriminierungsstelle.

Bezirk änderte Nutzungsordnung

Die Beschwerdestelle gab Lebreton recht und empfahl dem Bezirk, die Nutzungsordnung für den Spielplatz zu ändern. Der Bezirk folgte der Empfehlung. Demnach müssen die primären Geschlechtsorgane für alle Geschlechter vollständig bedeckt sein – Brüste also nicht.

Vom Gericht hieß es, die Klägerin sei "bewusst und gewollt in eine Konfrontation" getreten, mit dem Ziel, der Tabuisierung und Sexualisierung der weiblichen Brust entgegenzuwirken. Dies ändere zwar nichts an einer – unterstellten – Diskriminierung, sei aber bei der Bemessung der Entschädigung zu berücksichtigen. Der Fall unterscheide sich dadurch von Fällen, in "denen Bürger einer staatlichen Übermacht unvorhergesehen und unentrinnbar gegenüberstünden".

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Lebreton in dem Verfahren unterstützt hatte, kritisierte diese Auffassung. Das Gericht habe das gesellschaftspolitische Engagement der Klägerin schadensmindernd berücksichtigt. Damit verkenne es Ursache und Wirkung. Zugleich bezeichnete die GFF den Fall als wichtiges Verfahren zu dem noch jungen Berliner Gesetz. Der Kampf habe sich dennoch gelohnt, sagte Klägerin Lebreton.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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