Droht Ärger in Berlin? Rechnungshof: Finanzämter berechnen Grundsteuer falsch
Stimmen die Grundsteuerberechnungen für Berliner Immobilien oder sind viele von ihnen falsch? Rechnungshof und Finanzverwaltung haben unterschiedliche Auffassungen.
Droht Berlin neuer Ärger beim Thema Grundsteuerbescheide? Laut einem Bericht des Berliner Rechnungshofs haben die Berliner Finanzämter in über 40 Prozent der geprüften Fälle aus dem vergangenen Jahr falsche Grundsteuerbescheide erteilt. Das geht aus einem am Donnerstag vorgestellten Bericht hervor.
Die Prüfung umfasste 777 stichprobenartig ausgewählte Fälle aus den Finanzämtern Pankow/Weißensee und Zehlendorf, die im Mai 2023 an den Rechnungshof übermittelt wurden. Dabei wurden Grundsteuerwerte festgestellt, die insgesamt um 30,6 Millionen Euro zu niedrig angesetzt worden waren. Die Korrektur der Fehler würde zu jährlichen Mehreinnahmen von rund 70 Millionen Euro führen, so das Ergebnis der Stichproben.
Rechnungshof kritisiert mangelnde Digitalisierung der Ämter
Zurückzuführen sei das Ergebnis unter anderem auf die mangelnde Digitalisierung des Verfahrens. "In den in Berlin für die Feststellung der Grundsteuerwerte zuständigen Stellen werden noch Papierakten geführt, sodass elektronisch verfügbare Daten nicht vorhanden waren", heißt es im Bericht. Dadurch sei eine automatisierte Bereitstellung relevanter Daten für Steuerpflichtige nicht möglich gewesen.
Auch bemängelte der Rechnungshof, dass das Land Berlin keine direkten Informationsschreiben zur Grundsteuerwerterklärung versandt habe, was in anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz praktiziert wurde und die Erklärungsabgabe erleichtert hätte.
Finanzverwaltung kontert: "Feststellungen überholt"
Die Finanzverwaltung teilte mit, dass es alle Grundsteuerwerte inzwischen überprüft und Berichtigungen vorgenommen habe. "Entsprechend sind die Feststellungen des Landesrechnungshofes nach Ablauf von nun mehr als 1,5 Jahren überholt", sagte eine Sprecherin der Verwaltung dem "Tagesspiegel".
Im Oktober verschickten Berlins Finanzämter die ersten neuen Bescheide, die es nach der Reform der Grundsteuer berechnet hatte. Diese Reform hatte das Bundesverfassungsgericht verlangt, da die bisherige Berechnungsgrundlage veraltet war.
- berlin.de: Bericht des Rechnungshofes Berlin 2024 (PDF)
- tagesspiegel.de: "In über 40 Prozent der Fälle: Berliner Finanzämter berechneten Grundsteuer falsch"