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Berlin: Mann soll nach Messerattacke an Silvester in die Psychiatrie


Silvester in Berlin
Messerattacke vor Supermarkt: Angreifer soll dauerhaft in Psychiatrie

Von t-online, yer

19.05.2025 - 12:33 UhrLesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:241231-911-007462Vergrößern des Bildes
Polizisten vor Supermarkt in Berlin-Charlottenburg: Hier wurden zwei Männer niedergestochen. (Quelle: Bernd von Jutrczenka)
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Am Silvesternachmittag hat in Berlin ein Mann vor einem Supermarkt wahllos Menschen mit einem Messer attackiert. Jetzt muss ein Gericht entscheiden, ob er schuldfähig ist.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ein sogenanntes Sicherungsverfahren gegen einen mutmaßlichen Messerangreifer beantragt. Der mittlerweile 31-jährige Mann soll am 31. Dezember 2024 vor einem Supermarkt in der Charlottenburger Sömmeringstraße auf zwei ihm nicht bekannte Männer eingestochen haben. Dabei soll er nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft in Kauf genommen haben, die Männer zu töten. Im Sicherungsverfahren werden ihm versuchter heimtückischer Mord und Diebstahl mit Waffen vorgeworfen.

Die Menschen in dem Rewe-Markt machten gerade letzte Silvesterbesorgungen, als es kurz vor 12 Uhr mittags zu der Attacke kam. Der Tatverdächtige soll zunächst im Supermarkt zwei Messer gestohlen haben. Mit diesen Messern soll er dann die Angriffe verübt haben.

Opfer ohne Vorwarnung mit Messer attackiert

Vor dem Geschäft war ein 69-Jähriger gerade dabei, seine Einkäufe auf seinem Fahrrad zu verstauen. Ohne Vorwarnung soll der Angreifer mehrfach auf ihn eingestochen haben und ihm lebensgefährliche Verletzungen am Oberkörper zugefügt haben. Laut Staatsanwaltschaft ließ der Mann erst von seinem Opfer ab, als mehrere Passanten ihn zurückdrängten, darunter eine Frau, die ihn anschrie und damit drohte, ein Reizgasspray einzusetzen.

Wenige Meter weiter, vor einem Hotel an der nächsten Kreuzung, soll der 31-Jährige dann auf einen 19-Jährigen eingestochen haben. Dieser habe sich mit einem Tritt gewehrt und den Angreifer so in die Flucht geschlagen. Der 19-Jährige erlitt Verletzungen am Arm.

Verdächtiger seit der Tat in psychiatrischem Krankenhaus

Polizeikräfte konnten den Beschuldigten kurze Zeit später in der Nähe des Tatortes festnehmen. Da er Anzeichen einer psychischen Erkrankung aufwies, ordnete ein Richter bereits kurz nach der Tat die vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wo sich der Mann seitdem befindet. In dem jetzt beantragten Sicherungsverfahren muss ein Gericht darüber entscheiden, ob der Beschuldigte dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht wird.

Sicherungsverfahren sind eine besondere Form des Strafverfahrens. Sie werden von der Staatsanwaltschaft dann beantragt, wenn sie davon ausgeht, dass ein Beschuldigter wegen einer psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war.

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