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Berlin: Männer sollen Land um mehr als halbe Million betrogen haben


Verstorbener Senatsmitarbeiter involviert
Männer sollen Berlin um Hunderttausende Euro betrogen haben

Von dpa
Aktualisiert am 13.06.2025 - 17:44 UhrLesedauer: 1 Min.
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Das Rote Rathaus mit dem Fernsehturm im Hintergrund (Symbolbild): Die Beschuldigten sollen in Zusammenarbeit mit dem Senatsmitarbeiter Leistungen abgerechnet haben, die nie erbracht wurden. (Quelle: IMAGO/Joko)
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Nach dem Tod eines Senatsmitarbeiters prüft die Verwaltung alte Vorgänge – und stößt auf Ungereimtheiten. Nun sind zwei Männer angeklagt.

Sie sollen mehr als eine halbe Million Euro mit fingierten Rechnungen erschlichen und gemeinsame Sache mit einem Senatsmitarbeiter gemacht haben. Wegen gewerbsmäßigen Betruges, Beihilfe zur Untreue und Bestechung hat die Staatsanwaltschaft Berlin zwei Männer im Alter von 71 und 46 Jahren angeklagt.

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Nach den Angaben sollen die Männer jeweils Arbeiten wie Gartenbau-, Abbruch-, Montage- oder Entsorgungsleistungen abgerechnet haben, obwohl diese gar nicht erfolgt sind. Der im Verdacht stehende Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen soll mit ihnen gemeinsame Sache gemacht haben. Er ist zwischenzeitlich gestorben, wie es von der Staatsanwaltschaft hieß. Erst nach dem Tod des Amtsrats im Juli 2020 seien die Fälle durch eine interne Prüfung der Senatsverwaltung aufgefallen.

Fast 100 Scheinrechnungen gestellt

Im Fall des 71-Jährigen listet die Anklage für die Jahre 2018 bis 2020 68 Rechnungen für rund 364.000 Euro auf. Der Mann soll einen Teil des Geldes für sich behalten, den Rest an den Amtsrat weitergeleitet haben. Der 46-Jährige soll in 31 Fällen Scheinrechnungen in Höhe von insgesamt rund 142.000 Euro gestellt haben. Er soll das Geld vollständig für sich behalten und dem gestorbenen Amtsrat in vier Fällen finanzielle Vorteile gewährt haben.

Dem 46-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft auch Subventionsbetrug vor. Er soll 9.000 Euro Corona-Soforthilfen im Mai 2020 bei der Investitionsbank Berlin unter Vorspiegelung eines pandemiebedingten Liquiditätsengpasses beantragt haben, obwohl er zu diesem Zeitpunkt über erhebliche Einkünfte und Rücklagen verfügte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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