Volksentscheid soll erzwungen werden "Berlin autofrei" rechnet mit Ablehnung aus Politik

Die Bürgerinitiative "Berlin autofrei" erwartet keine positive Resonanz aus der Politik. Deswegen sollen nun nächste Schritte eingeleitet werden.
Die Initiative "Volksentscheid Berlin autofrei" erwartet eine Ablehnung ihres Gesetzentwurfs im Abgeordnetenhaus nach der parlamentarischen Sommerpause. Initiativen-Sprecher Benni Wasmer sagte auf dpa-Anfrage, das Abgeordnetenhaus werde den Entwurf voraussichtlich nicht annehmen.
Die Initiative plant deswegen, eine Unterschriftensammlung zu beantragen, um den Volksentscheid zu erzwingen. "Wir gehen fest davon aus, dass wir im Winter anfangen werden, Unterschriften zu sammeln und bereiten uns schon darauf vor", so Wasmer. Die Abgeordneten haben sich vor der Sommerpause erstmals mit dem Thema befasst und die Vorlage an den Verkehrsausschuss überwiesen.
Der Verfassungsgerichtshof Berlin erklärte den Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens Ende Juni für zulässig und widersprach damit der Einschätzung des Senats. Das Abgeordnetenhaus hat vier Monate Zeit, über das Anliegen zu entscheiden. Ein Monat ist bereits verstrichen. Nach Fristablauf muss die Initiative innerhalb eines Monats ihren Antrag stellen.
Initiative braucht 170.000 Unterstützer
Der Plan von "Berlin autofrei" sieht vor, nach einer vierjährigen Übergangszeit fast alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings zu "autoreduzierten Straßen" zu erklären. Private Autofahrten sollen auf zwölf pro Person und Jahr begrenzt werden. Ausnahmen sind für Menschen mit Behinderung, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxen sowie Wirtschafts- und Lieferverkehr vorgesehen.
Lehnt das Landesparlament den Gesetzentwurf ab und legt keinen akzeptablen Alternativentwurf vor, beginnt die nächste Phase des Volksentscheids. Die Initiative muss dann innerhalb von vier Monaten Unterschriften von mindestens sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten sammeln – etwa 170.000 Menschen.
Bei Erfolg würde ein Volksentscheid über den Gesetzentwurf anschließen. Das Gesetz tritt in Kraft, wenn eine Mehrheit der Wähler und mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten zustimmen.
- Nachrichtenagentur dpa
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