Berlin Staatsrechtler kritisiert Innenverwaltung für Wahlpannen
Senatsinnenverwaltung und Bezirksämter tragen nach Einschätzung des Berliner Staatsrechtlers Prof. Helge Sodan eine Mitverantwortung an den Wahlpannen. "Wer in die Landeswahlordnung schaut, findet schon im ersten Paragrafen den Hinweis, dass die Aufsicht über die Wahl die Senatsverwaltung für Inneres und die Bezirksämter haben", sagte Sodan am Donnerstagabend in einem RBB-Spezial zu dem Thema. "Dann steht zwar an anderer Stelle, die Landeswahlleiterin hat die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl, aber aus dem Schneider sind hier weder die Senatsverwaltung für Inneres noch die Bezirksämter", so der Rechtswissenschaftler von der Freien Universität Berlin.
"Und die hätten natürlich auch im Vorfeld darüber wachen müssen, dass hier angesichts der zahlreichen Wahlgänge, zudem noch der Abstimmung über den Volksentscheid und angesichts des Berlin-Marathons die organisatorischen Vorkehrungen getroffen werden, die nötig sind", sagte Sodan. "Und das ist offenbar unterblieben."
Er sehe einen veritablen Schaden, den die Demokratie genommen habe. "Und vor allen Dingen hat sich Berlin bundesweit blamiert", kritisierte der Jurist. "Das ist für die Hauptstadt in jeder Weise nachteilig, und wenn sich da nichts ändert, wird man Berlin irgendwann nicht mehr hinreichend ernstnehmen."
Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September hat es zahlreiche Pannen gegeben. Unter anderem gab es Verzögerungen bei der Zusendung von Briefwahlunterlagen, falsche oder fehlende Stimmzettel, eine zeitweise Unterbrechung des Wahlgeschehens in 73 Lokalen oder lange Schlangen vor Wahllokalen, wie Landeswahlleiterin Petra Michaelis am Donnerstag erklärte. Mehrere Hundert Wahllokale hatten länger geöffnet als üblich. Insgesamt kam es Michaelis zufolge in 207 von 2257 Wahllokalen zu Unregelmäßigkeiten.