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Leitfaden des Landes Berlin: Angestellte dürfen niemanden "anschwärzen"


Leitfaden gegen Diskriminierung
Mitarbeiter des Landes sollen niemanden mehr "anschwärzen"

Von t-online
Aktualisiert am 22.09.2020Lesedauer: 1 Min.
Warten auf einen Sachbearbeiter: Die Digitalisierung von Dienstleistungen kommt nur schleppend voran.Vergrößern des BildesWartebereich im Bürgeramt Berlin-Charlottenburg: Beamte und Angestellte sollen sich an einen neuen "Leitfaden gegen Diskriminierung" halten. (Quelle: Stefan Zeitz/Symbolbild/imago-images-bilder)
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Beamte und Angestellte des Landes Berlin sollen künftig noch stärker auf ihre Sprache achten. Dazu hat die Senatsverwaltung für Antidiskriminierung einen Leitfaden veröffentlicht.

"Schwarzfahrer" – gibt es nicht mehr. Stattdessen sollen Berliner Landesbedienstete das Fahren ohne gültigen Fahrschein ahnden. So steht es im neuen Diversity-Landesprogramm der Senatsverwaltung für Antidiskriminierung von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne).

Der Leitfaden greift gängige Begriffe auf, die Menschen diskriminieren können und gibt passende Alternativen. Etwa soll nicht mehr von Asylant gesprochen worden, da das Wort "stark negativ konnotiert" sei. Alternativ schlagen die Autoren des Leitfadens die Bezeichnungen Asylsuchende oder Schutzberechtigte vor.

Welchen Unterschied die Großschreibung eines einzelnen Buchstabens machen kann zeigt das nächste Beispiel: In Deutschland leben laut Leitfaden Hunderttaudende Schwarze Deutsche. Der Begriff "Schwarz" beschreibt dabei aber nicht ihre Hautfarbe, sondern es handelt sich vielmehr um eine politische Selbstbezeichnung von Menschen mit dunklerer Hautfarbe. Daher wird das "S" in "Schwarz" großgeschrieben. Um eine negative Aufladung des Wortes zu verhindern solle auch auf "anschwärzen" oder "schwarz fahren" verzichtet werden.

Keine Geschlechterdiskriminierung

Menschen können aber nicht nur wegen ihrer Herkunft oder ihrer vermeintlichen Herkunft diskriminiert werden. Der Leitfaden erklärt den Landesbediensteten Cisgeschlechtlichkeiten – Menschen leben in Übereinstimmung mit dem bei der Geburt festgelegten Geschlecht – und Intergeschlechtlichkeit – Personen werden mit körperlichen Variationen der Geschlechtsmerkmale geboren.

Neben offensichtlichen diskriminierenden Aussagen, die Landesbedienstete treffen können, geht der Leitfaden aber auch auf die Diskriminierung von älteren und jungen Menschen ein.

Verwendete Quellen
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