t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBerlin

Berlin: 74-jähriger Antisemit muss wegen Volksverhetzung ins Gefängnis


"Kein Ausrutscher"
74-jähriger Antisemit muss wegen Volksverhetzung ins Gefängnis

Von dpa
Aktualisiert am 19.01.2021Lesedauer: 1 Min.
Polizisten gehen Richtung Rosa-Luxemburg-Platz: Ein 74-Jähriger hatte sich hier antisemitisch geäußert.Vergrößern des BildesPolizisten gehen Richtung Rosa-Luxemburg-Platz: Ein 74-Jähriger hatte sich hier antisemitisch geäußert. (Quelle: Pacific Press Agency/Simone Kuhlmey/Symbolbild/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Acht Monate Haft wegen antisemitischen Äußerungen: Die Staatsanwaltschaft forderte eine mildere Strafe. Doch die Berliner Richterin sieht in dem 74-Jährigen einen "Überzeugungstäter".

Ein 74-jähriger Mann ist wegen antisemitischer Äußerungen zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Senior habe auf offener Straße feindselige Positionen geschürt und zum Hass gegen Juden aufgestachelt, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Montag. Der Mann habe sich der Volksverhetzung schuldig gemacht. Weil der Angeklagte einschlägig vorbestraft und "völlig uneinsichtig" sei, komme eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Betracht. "Wir haben es mit einem Überzeugungstäter zu tun", erklärte die Vorsitzende Richterin.

Der Senior hatte sich laut Urteil in ein Gespräch eingemischt, das ein Passant am belebten Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin-Mitte mit einem Demonstranten über die Aufschrift auf dessen Schild führen wollte. Lautstark habe sich der Angeklagte antisemitisch geäußert, sagte die Richterin im Urteil. "Und er wiederholte es, als ein Zeuge sein Handy zückte." Es sei "kein Ausrutscher" gewesen.

Der 74-Jährige hatte sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Sein Verteidiger hatte Freispruch verlangt. Es sei von Äußerungen auszugehen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen seien. Der Staatsanwalt hatte auf eine Strafe von sechs Monaten Gefängnis plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website