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Mietendeckel-Urteil: Verzichte auf Mietnachforderungen, Deutsche Wohnen!


Mietendeckel-Urteil
Verzichte auf Mietnachforderungen, Deutsche Wohnen!

MeinungEin Kommentar von Mauritius Kloft

Aktualisiert am 15.04.2021Lesedauer: 2 Min.
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Wohngebäude in Berlin (Symbolbild): Das Bundesverfassungsgericht hat den Mietendeckel gekippt.Vergrößern des Bildes
Wohngebäude in Berlin (Symbolbild): Das Bundesverfassungsgericht hat den Mietendeckel gekippt. (Quelle: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa-bilder)

Der Berliner Mietendeckel wurde gekippt. Nun fangen Großkonzerne an, die zu wenig gezahlten Mieten zurückzuverlangen. Das ist ihr gutes Recht, offenbart aber ihre Rücksichtslosigkeit – und die des Senats.

Dass der Mietendeckel ein Fehler war, ist nun hochoffiziell: Das Bundesverfassungsgericht hat ihn gekippt, weil sich das Land Berlin nicht über Bundesrecht hinwegsetzen darf. Nun dürfen Wohnungskonzerne von ihren Mietern hohe Nachzahlungen verlangen, Hunderttausende Menschen müssen die Differenz aus Schattenmiete und Mietendeckel-Miete zurückzahlen. Das können Summen von mehreren Tausend Euro sein.

Zwar hatte der Senat extra angemahnt, dass die Berliner die gesparten Mieten zur Seite legen sollten – wegen der von Beginn an unsicheren Rechtslage. Doch dass dies alle Menschen tatsächlich gemacht haben, ist nahezu ausgeschlossen. Viele Berliner haben das Gesparte ausgegeben, auch um Einbußen in der Corona-Krise auszugleichen.

Der Berliner Senat hat den Mietendeckel durchgeprügelt

Und wer hat Schuld an dieser Misere? Das ist eindeutig: der Berliner Senat. Denn die Landesregierung hat den Mietendeckel eingeführt, der nun gekippt wurde. Sie hat trotz verfassungsrechtlicher Bedenken, die es von Anfang an gab, das umstrittene Gesetz durchgeprügelt.

Argumente führen daher völlig ins Leere, die die Schuld den Klägern – Abgeordnete der CDU und FDP – zuschreiben. Wer Unrecht mitteilt, ist noch lange nicht schuld daran.

Doch auch die Immobilienkonzerne tragen eine Mitschuld an dem Debakel. Jedenfalls solche, die an der Mietnachforderung klammern. Das ist in einer Weltkrise, wie Corona sie ist, völlig unverschämt.

Selbstverständlich: Durch den gekippten Mietendeckel stehen den Vermietern Nachzahlungen in Millionenhöhe zu, zumindest theoretisch. Und selbstverständlich ist auch, dass kleine Vermieter, für die die Wohnungen die Altersvorsorge ist, das gute Recht haben, die Mieten nachzufordern.

Deutsche Wohnen pocht auf Mietnachforderungen

Doch der Großkonzern Deutsche Wohnen kündigte gleich nach dem Urteil an, die Mieten nachzufordern – "aus Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen, seinen Mitarbeitern und Eigentümern". Ein Konzern, der einen operativen Gewinn von rund 544 Millionen Euro für 2020 ausgewiesen und das Corona-Jahr praktisch unbeschadet überstanden hat. Für die Aktionäre übernimmt das Unternehmen auch 'Verantwortung' und will eine saftige Dividende von 1,03 Euro je Aktie ausschütten.

Die Deutsche Wohnen gießt so – wieder einmal – unnötig Wasser auf die Mühlen der Mietendeckel-Freunde, die gerne den Kapitalismus verteufeln. Konkurrent Vonovia will auf die Mietnachzahlungen verzichten. Immerhin.

Der Berliner Senat sollte nun schnellstmöglich handeln und einen Notfallfonds auflegen, aus dem die Mieten unbürokratisch gezahlt werden können. Und anschließend sollte er geschlossen zurücktreten. Denn eines ist klar: Für diesen Fonds wird am Ende des Tages eine Gruppe aufkommen müssen – die Steuerzahler.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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