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Berlin/Brandenburg: Wegen Nazi-Tattoos – Lehrer verliert Job


SS-Spruch auf dem Bauch
Wegen Nazi-Tattoos – Lehrer verliert Job

Von t-online, dpa, mtt

11.05.2021Lesedauer: 2 Min.
xblx, Justiz, Justitia mit Waage und Schwert im Gerechtigkeitsbrunnen auf dem Römerberg in Frankfurt, Frankfurt am MainVergrößern des BildesJustitia mit Waage und Schwert (Symbolbild): Das Gericht ließ keine Revision zu. (Quelle: Jan Huebner/imago-images-bilder)
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Auf seinem Bauch prangt der SS-Wahlspruch "Meine Ehre heißt Treue", auf seiner Brust eine Schwarze Sonne. Wegen dieser Tattoos hat ein Lehrer aus Brandenburg jetzt seinen Job verloren.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat die Kündigung eines 38-jährigen Lehrers durch das Land Brandenburg für wirksam erklärt. Der Mann darf wegen seiner rechtsextremen Tätowierungen nun nicht mehr an einer Hennigsdorfer Oberschule unterrichten.

Die Tattoos ließen auf eine fehlende Eignung als Lehrer schließen, teilte das Gericht am Dienstag mit. Das Gericht ließ keine Revision gegen das Berufungsurteil zu.

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Der Mann hatte sich 2016 als Quereinsteiger für den Lehrerberuf beworben, war angenommen worden. Im Sommer 2018 zog er bei einem Schulsportfest sein T-Shirt aus, erregte dort mit seinen Tätowierungen sofort Aufmerksamkeit. Großflächig über den Bauch stand die SS-Losung "Meine Ehre heißt Treue" geschrieben. Das Zurschaustellen des Spruchs ist in Deutschland verboten.

Darüber hatte der Lehrer außerdem noch eine Schwarze Sonne auf die Brust tätowiert. Dieses Symbol geht ebenfalls auf die SS zurück, dient heute weltweit als Erkennungszeichen von Rechtsextremisten.

Kündigung wurde mehrfach kassiert

Es folgte eine wahre Gerichts-Odyssee: Das Land Brandenburg kündigte dem Mann, er klagte allerdings und bekam zunächst Recht. Das Arbeitsgericht Neuruppin erklärte die Kündigung für unwirksam, weil der Personalrat nicht beteiligt worden war. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte diese Entscheidung.

Daraufhin kündigte das Land dem Quereinsteiger erneut. Doch auch diese Kündigung kassierte das Neuruppiner Gericht – mit der Begründung, dass ein ebenfalls wegen der Tattoos angestrengtes Strafverfahren gegen den 38-Jährigen noch nicht abgeschlossen sei.

Angeblich aus Interesse für Wikinger tätowiert

Vergangene Woche änderte sich das: Das Landgericht Neuruppin verurteilte den Lehrer wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro.

Der Lehrer selbst bestreitet, eine rechte Gesinnung zu haben. Er begründete die Tätowierungen damit, dass er sich für Wikinger und Germanen interessierte. Außerdem habe er seine Tattoos mittlerweile so verändert, dass diese nicht mehr strafbar seien. Nach Angaben des Ministeriums war er seit der ersten Kündigung nicht mehr im Schuldienst tätig.

Verwendete Quellen
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