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Corona in Berlin: Gericht bestätigt Verbote von Corona-Demos


"Querdenker"-Protest
Gericht bestätigt Verbote von Corona-Demos

Von dpa
Aktualisiert am 21.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Berliner "Querdenker"-Demo am ersten Mai: Mehrere Protestzüge waren für Pfingsten zuletzt untersagt worden.Vergrößern des BildesBerliner "Querdenker"-Demo am ersten Mai: Mehrere Protestzüge waren für Pfingsten zuletzt untersagt worden. (Quelle: Marius Schwarz/imago-images-bilder)
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Das Berliner Verwaltungsgericht hat offiziell das Verbot von Corona-Demos bestätigt. Die Organisatoren wollen jetzt gegen das Urteil bei der nächsthöheren Instanz Beschwerde einreichen.

Nach dem Verbot mehrerer Demonstrationen von Corona-Kritikern zu Pfingsten in Berlin sind die Organisatoren mit zwei Eilanträgen rechtlich dagegen vorgegangen. Nun hat das Gericht entschieden: Die vier Demonstrationen am Samstag, Sonntag und Montag bleiben verboten, so das Verwaltungsgericht Berlin am Mittag.

Die Polizei hatte insgesamt fünf Demonstrationen von Gegnern der Maßnahmen am Samstag, Sonntag und Montag untersagt. Darunter waren zwei große Demonstrationen am Wochenende mit jeweils 16.000 angemeldeten Teilnehmern.

"Wir bestreiten den vollen Rechtsweg"

Die Organisatoren hatten angekündigt, gegen die Verbote vor dem Verwaltungsgericht vorzugehen. "Wir bestreiten den vollen Rechtsweg", teilten sie auf ihrer Internet-Seite "Pfingsten in Berlin" mit. Ein Sprecher der Polizei sagte zu den Verboten am Donnerstag, frühere Kundgebungen hätten gezeigt, dass die Teilnehmer bewusst Regeln wie das Maskentragen und Abstandhalten ignorieren würden.

Die Polizei untersagte ebenfalls eine erneute Demonstration palästinensischer Gruppen gegen die Politik Israels am Samstag in Berlin-Kreuzberg. Sie war unter dem Titel "Nahostkonflikt" für 2.000 Teilnehmer angemeldet worden.

Zur Begründung des Verbots hieß es, bei ähnlichen Demonstrationen hätten viele Teilnehmer die Infektionsschutz-Regeln nicht beachtet. Daher habe die Versammlungsbehörde der Polizei eine sogenannte Verbotsverfügung erteilt. Der Sprecher des Verwaltungsgerichts sagte am Freitag, er habe keine Kenntnis darüber, dass ein Antrag gegen das Verbot eingegangen sei.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Pressemitteilung vom 21. Mai: Stadt Berlin
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