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Jetzt wieder Haft für nicht gezahlte Geldstrafen in Berlin


Jetzt wieder Haft für nicht gezahlte Geldstrafen in Berlin

Von dpa
27.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Berlins Justizsenator Dirk BehrendtVergrößern des BildesBerlins Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) spricht. (Quelle: Annette Riedl/dpa/dpa-bilder)
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In Berlin müssen wegen Corona ausgesetzte Haftstrafen jetzt wieder verbüßt werden. Das betreffe zu Geldstrafen verurteilte Menschen, die nicht zahlten oder die Summe nicht abgearbeitet haben, teilte die Justizverwaltung mit. Es seien Menschen, die etwa wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt wurden. In den vergangenen Monaten seien solche Strafen nicht vollstreckt worden. Derzeit verbüßten wieder 165 Menschen die sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen. In den Berliner Haftanstalten sitzen rund 3370 Insassen.

Zudem hat Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) einen Gnadenerweis für diejenigen erlassen, bei denen die Ersatzfreiheitsstrafe während der Pandemie nicht vollstreckt werden konnte. Davon profitieren demnach Verurteilte mit Strafen, die zwischen dem 3. November 2020 und 30. Juni 2021 aufgeschoben wurden. Eine der Voraussetzungen sei eine Verurteilung zu maximal 40 Tagessätzen - oder von 90 Tagessätzen müsste schon die Hälfte verbüßt, bezahlt oder abgearbeitet sein. Zudem werden Betroffene begnadigt, die älter als 60 Jahre alt sind.

Ausgenommen sind laut Angaben Sexualstraftaten, Fälle von Kinderpornografie, Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, das Infektionsschutzgesetz und Taten aus politischer Motivation, Hass oder gegen die öffentliche Ordnung.

Menschen mit Ersatzfreiheitsstrafe bleiben laut Justizverwaltung im Schnitt 30 Tage im Gefängnis. Mit dem Verschieben und dann dem Erlassen der Strafe sollte vermieden werden, dass durch eine hohe Fluktuation das Corona-Virus eingeschleppt wird, hieß es.

Zudem hat der Senator noch den traditionellen Sammelgnadenerweis zum Jahresende erlassen. Danach können Gefangene, deren Entlassungstermin regulär zwischen dem 21. Oktober bis zum 5. Januar 2022 liegt, bereits am 20. Oktober in die Freiheit. Die Insassen müssten eine Unterkunft haben, ihr Lebensunterhalt müsse sichergestellt sein. Sie sollten sich zudem in der Haft einwandfrei geführt haben.

Im Vorjahr kamen durch den Gnadenerweis 141 Gefangene vorzeitig auf freien Fuß. Damit solle die Resozialisierung gefördert werden, hieß es.

Berlin wählt am 26. September ein neues Abgeordnetenhaus. Damit endet zunächst auch die Amtszeit des Justizsenators.

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