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Polizei verbietet mehrere Demonstrationen mit Corona-Bezug


Berlin
Polizei verbietet mehrere Demonstrationen mit Corona-Bezug

Von dpa
29.07.2021Lesedauer: 2 Min.
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Die Gegner der Corona-Politik hatten mobil gemacht und für das Wochenende eine Reihe von Kundgebungen und Demonstrationen in Berlin angekündigt - zwölf Versammlungen sind aber nun verboten worden. Das teilte die Berliner Polizei am Donnerstagabend mit. Zu den verbotenen Veranstaltungen zählt eine "Querdenken"-Kundgebung auf der Straße des 17. Juni. Die Organisatoren der Initiative "Querdenken 711" aus Stuttgart hatte dazu für Sonntagnachmittag 22.500 Teilnehmer angemeldet.

Eine weitere "Querdenken"-Veranstaltung mit dem Motto "Die Wiedererlangung unserer Grundrechte", für die für Samstagnachmittag 10.000 Teilnehmer angemeldet worden waren, hat die Versammlungsbehörde der Polizei ebenfalls verboten. Die Verbotsbescheide seien in diesen beiden Fällen bereits am Mittwochnachmittag zugestellt worden, so die Polizei. Über diese beiden Verbote wurde schon am Mittwoch informiert, allerdings ohne Hinweis auf die konkreten Kundgebungen.

Der Sprecher der Initiative "Querdenken 711", Michael Ballweg, sagte am Donnerstagabend, er habe vom Verbot der Kundgebung auf der Straße des 17. Juni mit dem Motto "Das Jahr der Freiheit und des Friedens - Das Leben nach der Pandemie" noch nicht gewusst. Er kündigte juristische Schritte "durch alle Instanzen" an. Ende August 2020 hatten die Gerichte in Berlin das Verbot einer Demonstration von "Querdenken 711" gekippt. Danach wurden mehrere Verbote von Seiten der Gerichte nicht beanstandet.

Mit Blick auf mögliche Verbote an diesem Wochenende hat die Initiative ein "Notfallkonzept" entwickelt, das der dpa vorliegt. Darin werden verschiedene Szenarien berücksichtigt. Für den Fall, dass die Kundgebung am Sonntagnachmittag verboten und die Straße des 17. Juni daraufhin von der Polizei abgeriegelt werden sollte, wird vorgeschlagen, die Teilnehmer an einen anderen Ort wie etwa das Tempelhofer Feld zu schicken.

Zu den weiteren von der Polizei verbotenen Veranstaltungen von Gegnern der Corona-Politik gehört eine Kundgebung mit dem Titel "Deutschland hat die Wahl", zu der nach Polizeiangaben 500 angemeldet waren. Mit 2000 angemeldeten Teilnehmern sollte zudem unter dem Motto "Demonstrations-Umzug für die vollständige Öffnung von Kultur, Clubs und Veranstaltungen aller Art" protestiert werden.

Die Verbote betreffen der Polizei zufolge Versammlungen, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer regelmäßig gesetzliche Regelungen etwa zum Infektionsschutz nicht akzeptierten, und deren Verantwortliche zumindest in Teilen nicht willens oder in der Lage seien, bei entsprechenden Verstößen gegenzusteuern.

Nach Angaben der Polizei unterscheiden diese Punkte die nun verbotenen Versammlungen in erheblichem Maße von allen sonstigen Versammlungen mit einer hohen Teilnehmerzahl wie etwa dem Demonstrationszug zum Christopher Street Day (CSD) in Berlin am vergangenen Samstag. "Auch wenn es bei den sonstigen Versammlungen zu Verstößen kommen kann, werden die gesetzlichen Regelungen jedoch weit überwiegend befolgt."

Bereits zuvor hatte die Polizei am Donnerstag Kritik zurückgewiesen, beim Verbot von Demonstrationen mit zweierlei Maß zu messen. Polizeisprecher Thilo Cablitz sagte dazu, selbstverständlich bewerte die Polizei jede Versammlung einzeln und differenziert. Sie gewährleiste die Versammlungsfreiheit nicht nur nach den gesetzlichen Vorgaben, sondern auch aus ihrem Selbstverständnis heraus unabhängig vom Thema, Motto und von der Zielrichtung.

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