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Keine größere Corona-Klagewelle an Brandenburgs Gerichten


Berlin
Keine größere Corona-Klagewelle an Brandenburgs Gerichten

Von dpa
21.10.2021Lesedauer: 2 Min.
SchnelltestVergrößern des BildesEin Mann macht einen Corona-Schnelltest. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Illustration/dpa-bilder)
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An Brandenburgs Gerichten ist es bislang - anders als befürchtet - nicht zu einer Klagewelle aufgrund von Maßnahmen während der Corona-Pandemie gekommen. Sowohl an den Verwaltungs-, Arbeits- und Landgerichten als auch beim Verfassungsgericht bleiben die Zahlen der Verfahren mit Corona-Bezug auf relativ niedrigem Niveau, wie eine Umfrage der dpa ergab.

Rund 40 Verfahren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg derzeit anhängig. Mit den sogenannten Normenkontrollanträgen soll geprüft werden, ob Regelungen der Corona-Verordnung mit höherrangigem Recht vereinbar sind - auch dann, wenn sie bereits aufgehoben wurden. Die Anträge seien "breit gestreut", sagte Gerichtssprecherin Christiane Scheerhorn. Wann darüber entschieden wird, sei noch offen. "Es wurde noch nicht terminiert." Die bei dem Gericht anhängigen Eilverfahren seien zuletzt meist abgelehnt worden.

Beim Landesverfassungsgericht sind aktuell elf Verfahren mit Bezug zur Corona-Pandemie anhängig. Im vergangenen Jahr waren es laut Gericht 11 Hauptsache- und 14 Eilverfahren. Insgesamt seien 123 Verfahren 2020 eingegangen - die Corona-Themen machten damit einen Anteil von rund 20 Prozent aus. Die Zahlen blieben "weiter auf gleichbleibend hohem Niveau", so eine Sprecherin.

Ähnlich sieht es an den Verwaltungsgerichten Potsdam und Cottbus aus. In der Landeshauptstadt sind derzeit laut Gericht acht Klagen anhängig. Dabei geht es unter anderem um Entschädigungen von Gaststättenbetreibern und Geschäftsinhabern. Erfolgreich waren im vergangenen Jahr beispielsweise Eilanträge gegen das Einreiseverbot des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Der Kreis hatte als einziger in Brandenburg eine Verfügung erlassen, nach der touristische Einreisen aus privatem Anlass untersagt wurden. Nach der juristischen Niederlage kippte er das Verbot. Anträge gegen Maskenpflicht und Quarantäneanordnungen wurden meist abgelehnt.

Am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg machen Klagen wegen Abmahnungen, Kündigungen und Kurzarbeit in Bezug zur Corona-Pandemie nur einen "gewissen Umfang" aus, wie Vizepräsident Kay Wollgast sagte. In den meisten Fällen einigten sich die Parteien. Auch am Landgericht Potsdam hat die Corona-Pandemie bislang "nicht zu einem signifikanten Anstieg" neuer Verfahren geführt, so Sprecherin Sabine Dießelhorst. Die Richterin rechnet aber damit, dass Fälle mit Pandemie-Bezug steigen werden, zum Beispiel bei Rückforderungen von zu Unrecht bezogenen Corona-Hilfen.

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