Berlin Senat verlängert Frist für praktische Führerscheinprüfung
Die Senatsverwaltung für Verkehr hat die Frist für das Ablegen der praktischen Führerscheinprüfung bis zum 31. Dezember noch einmal verlängert. Der Grund sei die nach wie vor erhöhte Nachfrage, sagte der Sprecher der Verwaltung, Jan Thomsen. "Damit sollen die Nachwirkungen der jeweils rund zweimonatigen Lockdowns zu Beginn der Jahre 2020 und 2021, in denen keine Prüfungen stattfinden konnten, kulant ausgeglichen werden." Gesetzlich vorgeschrieben sei eigentlich eine maximale Spanne von zwölf Monaten zwischen dem Bestehen der theoretischen und dem Termin der praktischen Prüfung. Die bisherige Verlängerung wäre am 31. Oktober ausgelaufen. Zuvor hatte der RBB darüber berichtet.
"Die Verlängerung ist bereits die vierte mit diesem Hintergrund, wird aber definitiv die letzte sein, auch um die Zeitspanne zwischen theoretischer und praktischer Prüfung nicht zu lang werden zu lassen", so Thomsen weiter.
Viele Fahrschüler konnten wegen der Corona-Pandemie keine Fahrstunden nehmen und daher auch die praktische Prüfung nicht ablegen. Trotz Verlängerung der Prüfungsfrist zuletzt bis Ende Oktober haben dem RBB zufolge bisher nicht alle Fahrschüler einen Prüfungstermin bekommen. Mehrere Fahrschulen hätten bestätigt, dass sie lange Wartelisten führen.