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Klage: AfD-Abgeordnete nahmen doch an Kanzlerwahl teil


Berlin
Klage: AfD-Abgeordnete nahmen doch an Kanzlerwahl teil

Von dpa
10.12.2021Lesedauer: 2 Min.
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Ging ja doch: Mehrere AfD-Abgeordnete, die vor der Kanzlerwahl in Karlsruhe geklagt hatten, weil ihnen die Berliner 2G-Regel für Hotels angeblich die Teilnahme unmöglich mache, sind dann doch problemlos zur Sitzung gekommen. Zehn der elf in Karlsruhe erfolglosen Klägerinnen und Kläger nahmen am vergangenen Mittwoch daran teil, nur einer fehlte entschuldigt. Dies geht aus dem Stenografischen Bericht des Bundestags hervor.

Die elf Abgeordneten sind nach eigenen Angaben ungeimpft. Sie hatten argumentiert, sie lebten "außerhalb Berlins weit entfernt vom Bundestag" und seien in Sitzungswochen auf Übernachtungen in der Hauptstadt angewiesen. Mit der dort geltenden 2G-Regel hätten sie keine Möglichkeit, an der Wahl des Bundeskanzlers teilzunehmen. Die Verschärfung der Verordnung sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in das grundrechtlich geschützte Mandat von Bundestagsabgeordneten.

Das Gericht wies die Verfassungsbeschwerde gegen die 2G-Regelung zurück. Denn die Klägerinnen und Kläger hätten eine Verletzung von Grundrechten "nicht hinreichend dargelegt". Außerdem hätten sie sich mit ihrem Eilantrag zunächst an die Berliner Verwaltungsgerichte wenden müssen. (Az. 2 BvR 2164/21)

Der AfD-Abgeordnete Gereon Bollmann betrieb daraufhin scharfe Gerichtsschelte. In einer Mitteilung auf seiner Internet-Seite sprach er von einem "neuen Skandal am Bundesverfassungsgericht". Dieses verschließe die Augen davor, dass frei gewählte Volksvertreter ihrem grundrechtlich geschützten Mandat nicht nachkommen könnten. "Schlimmer noch: Durch die Nichtannahme unseres Antrages legitimiert es diese Woche eine Kanzlerwahl, obgleich durch die Berliner Hintertür Bundestagsabgeordnete von ihrer Teilnahme ausgeschlossen werden. Solche Taschenspielertricks sind sonst nur aus totalitären Regimen bekannt."

Ausgeschlossen war Bollmann dann aber gar nicht - und bis auf eine Ausnahme auch nicht die von ihm namentlich genannten weiteren Kläger: Carolin Bachmann, Christina Baum, Marc Bernhard, René Bochmann, Thomas Dietz, Johannes Huber, Jörn König, Jürgen Pohl, Stephan Protschka, Harald Weyel. Von den elf Parlamentariern fehlte laut Stenografischem Bericht nur Pohl bei der Kanzlerwahl. Alle anderen gaben ihre Stimmkarten ab.

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