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Berlin: Abgeschobener Straftäter soll in Bushido-Prozess aussagen


Am Berliner Landgericht
Abgeschobener Straftäter soll in Bushido-Prozess aussagen

Von dpa
Aktualisiert am 11.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Bushido mit seinem Rechtsanwalt vor Gericht (Archivbild): Für eine weitere Zeugenaussage wird ein abgeschobener Straftäter nach Deutschland geholt.Vergrößern des BildesBushido mit seinem Rechtsanwalt vor Gericht (Archivbild): Für eine weitere Zeugenaussage wird ein abgeschobener Straftäter nach Deutschland geholt. (Quelle: Olaf Wagner/imago-images-bilder)
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Für Zeugenaussagen zum Angriff auf den Rapper Bushido soll ein Straftäter aus der Türkei nach Berlin geholt werden. Dabei muss sein Untertauchen in der Hauptstadt verhindert werden.

Im Prozess gegen den früheren Geschäftspartner von Rapper Bushido soll ein in die Türkei abgeschobener Straftäter als Zeuge vernommen werden. Das Berliner Landgericht hat den Mann für den 14. März geladen, sagte die Gerichtssprecherin Lisa Jani am Dienstag.

Bis zum 23. März seien insgesamt drei weitere Termine für dessen Zeugenaussage im Prozess gegen den Berliner Clanchef und drei seiner Brüder geplant. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet. Der Clanchef ist wegen Freiheitsberaubung, versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung angeklagt. Seine Brüder sollen Mittäter gewesen sein.

Zu den mutmaßlichen Taten zum Nachteil von Bushido soll es gekommen sein, nachdem dieser die Beziehungen zu seinem Geschäftspartner aufgelöst hatte. Das habe der Clanchef nicht akzeptieren wollen. Zu dem Angriff auf Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, soll der Zeuge aus der Türkei nun aussagen.

Berlin: Straftäter muss während des Aufenthalts von der Polizei beobachtet werden

Der Mann mit Verbindungen zu kriminellen Mitgliedern arabischer Strukturen war wegen Gewalttaten sowie Drogenhandels aufgefallen und zuletzt im Zusammenhang mit einer Schießerei angeklagt worden. Im März 2021 wurde er aus der Untersuchungshaft abgeschoben. Nach damaligen Polizeiangaben gilt für ihn eine langjährige Wiedereinreisesperre.

Nach dem "Bild"-Bericht soll der Türke jedoch in Berlin aussagen können. Zugleich solle er während seines Aufenthalts in Deutschland von der Polizei beobachtet werden, um ein Untertauchen zu verhindern. Eine Videovernehmung als Alternative zu dem Besuch wäre nach Angaben der Gerichtssprecherin sehr kompliziert. "Das wäre ein Eingriff in die Souveränität eines anderen Staates", erklärte Jani. Deshalb seien formelle Rechtshilfeersuche nötig.

Das Verfahren gegen Bushidos Ex-Partner beschäftigt seit August 2020 das Landgericht Berlin. Rapper Bushido ist in dem Prozess Nebenkläger und Zeuge. Der Prozess soll am 19. Januar fortgesetzt werden. Bislang hat das Gericht bis Ende Juni Termine eingeplant.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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