Schlagzeilen
AlleAlle anzeigen

Symbolbild für einen TextHistorisch niedrige Wahlbeteiligung in NRWSymbolbild für einen TextHier ziehen heftige Unwetter aufSymbolbild für einen TextDrei Tote bei Frontalcrash auf B27Symbolbild für einen TextKylie Jenner irritiert mit KleidSymbolbild für einen TextPolizei ermittelt nach HSV-Sieg in RostockSymbolbild für einen TextKourtney Kardashian hat geheiratetSymbolbild für einen TextNeun-Euro-Ticket könnte scheiternSymbolbild für einen Text"Polizeiruf 110": Sie war die verzweifelte MutterSymbolbild für einen TextThomas Müller: Innige Fotos mit EhefrauSymbolbild für einen TextBayern-Boss poltert im Live-TVSymbolbild für einen Watson TeaserTV-Koch packt über kuriose Groupie-Begegnung aus

Buschmann setzt nach Syrien-Urteil auf Staatengemeinschaft

Von dpa
13.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Marco Buschmann
Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz. (Quelle: Michael Kappeler/dpa/dpa-bilder)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo

Bundesjustizminister Marco Buschmann sieht das Koblenzer Urteil im Prozess um Staatsfolter in Syrien als "Pionierarbeit" und hofft auf Gerichte in anderen Staaten. Der Richterspruch in Koblenz verdiene es, weltweit wahrgenommen zu werden, sagte der FDP-Politiker am Donnerstag. "Ich würde es begrüßen, wenn andere Rechtsstaaten diesem Beispiel folgen. Wer Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat, darf nirgendwo sichere Rückzugsräume finden." In den Foltergefängnissen des Assad-Regimes sei entsetzliches Unrecht geschehen. "Hierauf in der Sprache des Rechts eine Antwort zu geben, ist die Verantwortung der gesamten Staatengemeinschaft."

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte den 58-jährigen Syrer Anwar R. zu lebenslanger Haft unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nach Auffassung des Staatsschutzsenats war er als Vernehmungschef in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes für die Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Buschmann sagte weiter: "In ihrer Bedeutung weist die Entscheidung weit über Deutschland hinaus. Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürfen nicht straflos bleiben: Egal wo sie begangen werden, egal wer sie verübt." Das sei die große und kraftvolle Überzeugung, auf der das Völkerstrafrecht beruhe. "Und diese Überzeugung spricht auch aus dem heutigen Urteil."

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingANZEIGEN

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Neueste Artikel
Wolfsrudel im Berliner Westen größer als gedacht
FDPKoblenzSyrien

t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagram

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfeFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website