Koblenz Buschmann setzt nach Syrien-Urteil auf Staatengemeinschaft
Bundesjustizminister Marco Buschmann sieht das Koblenzer Urteil im Prozess um Staatsfolter in Syrien als "Pionierarbeit" und hofft auf Gerichte in anderen Staaten. Der Richterspruch in Koblenz verdiene es, weltweit wahrgenommen zu werden, sagte der FDP-Politiker am Donnerstag. "Ich würde es begrüßen, wenn andere Rechtsstaaten diesem Beispiel folgen. Wer Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat, darf nirgendwo sichere Rückzugsräume finden." In den Foltergefängnissen des Assad-Regimes sei entsetzliches Unrecht geschehen. "Hierauf in der Sprache des Rechts eine Antwort zu geben, ist die Verantwortung der gesamten Staatengemeinschaft."
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte den 58-jährigen Syrer Anwar R. zu lebenslanger Haft unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nach Auffassung des Staatsschutzsenats war er als Vernehmungschef in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes für die Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Buschmann sagte weiter: "In ihrer Bedeutung weist die Entscheidung weit über Deutschland hinaus. Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürfen nicht straflos bleiben: Egal wo sie begangen werden, egal wer sie verübt." Das sei die große und kraftvolle Überzeugung, auf der das Völkerstrafrecht beruhe. "Und diese Überzeugung spricht auch aus dem heutigen Urteil."